Der Vorsitzende
erläutert, im vergangenen Jahr seien aufgrund der aktuellen Situation
Genehmigungen für Veranstaltungen kurzfristig per Dringlichkeitsentscheidung
zurückgenommen worden. In der Vorlage seien auch zeitnahe Veranstaltungen
aufgeführt. Er erkundigt sich, wie die Verwaltung damit umzugehen plane. Die
Wahrscheinlichkeit, die ersten Termine umsetzen zu können, sei relativ gering.
Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Diemert bittet um Entscheidungsfindung in der
heutigen Sitzung. Dadurch sollen Dringlichkeitsentscheidungen vermieden werden.
MdR Richter teilt mit, er halte die Beschlussvorlage bis auf einen Punkt für
zustimmungsfähig. Es sei unwahrscheinlich, dass im März Veranstaltungen stattfinden
können. Daher schlägt er vor, den unter Ziffer 1 nach dem Buchstaben a)
aufgeführten ersten Termin zu streichen.
Der Ausschussvorsitzende ergänzt, dass auch noch eine
Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt werden könne, sollte eine
Veranstaltung widererwartend im März möglich sein. Dies halte er für besser,
als etwas anzukündigen und dann wieder abzusagen.
I.
Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag
Beschluss:
In Ziffer 1
wird nach dem Buchstaben a) Folgendes entfernt:
·
des Antik- und Designmarktes vom 26.03. – 28.03.2021 (incl. Auf- und
Abbauzeiten 25.03. – 28.03.2021),
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
II.
Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird
beauftragt im Rahmen der Genehmigungen für Veranstaltungen im 1. Halbjahr 2021
a. den zentralen
Innenstadtplatz Neumarkt für die Durchführung
·
der Barbeque Convention (incl. Auf- und Abbauzeiten 09.06. – 14.06.2021)
und
·
des ING 3x3 Köln Masters 2021 vom 18.06. – 19.06. (incl. Auf- und
Abbauzeiten 17.06. – 21.06.2021)
den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung zu
stellen, sofern die zum jeweiligen
Veranstaltungszeitpunkt geltenden aktuellen Vorgaben/Maßnahmen zur CoronaSchVO
die Durchführung der geplanten Veranstaltungen zulassen.
b. den zentralen
Innenstadtplatz Rudolfplatz für die Durchführung
·
des Antik- und Designmarktes vom 23.04. – 25.04.2021 (incl. Auf- und
Abbauzeiten 22.04. – 25.04.2021) und
·
der Veranstaltung „StadtLesen“ vom 13.05. – 16.05.2021 (incl. Auf- und
Abbauzeiten 11.05. – 18.05.2021)
den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung zu
stellen, sofern die zum jeweiligen
Veranstaltungszeitpunkt geltenden aktuellen Vorgaben/Maßnahmen zur CoronaSchVO
die Durchführung der geplanten Veranstaltungen zulassen.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt im Vorgriff auf die Veranstaltungen im 2. Halbjahr 2021
a. den zentralen
Innenstadtplatz Neumarkt für die Durchführung
·
des Gastspiels des Zirkus Roncalli vom 01.07. – 21.08.2021 (incl. Auf-
und Abbauzeiten 22.06. – 22.08.2021),
·
des Gamescom City Festivals vom 27.08. – 29.08.2021 (incl. Auf- und
Abbauzeiten vom 23.08. – 31.08.2021),
·
des Antik- und Designmarktes vom 03.09. – 05.09.2021 (incl. Auf- und
Abbauzeiten vom 02.09. – 05.09.2021) sowie
·
der Side Events Köln Marathon vom 30.09. – 03.10.2021 (incl. Auf- und
Abbauzeiten vom 27.09. – 05.10.2021)
den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung zu
stellen, sofern die zum jeweiligen
Veranstaltungszeitpunkt geltenden aktuellen Vorgaben/Maßnahmen zur CoronaSchVO
die Durchführung der geplanten Veranstaltungen zulassen.
b. den zentralen
Innenstadtplatz Rudolfplatz für die Durchführung
·
des Gamescom City Festivals vom 27.08. – 29.08.2021 (incl. Auf- und
Abbauzeiten vom 23.08. – 31.08.2021),
·
des Antik- und Designmarktes vom 08.10. – 10.10.2021 (incl. Auf- und
Abbauzeiten vom 07.10. – 11.10.2021)
den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung zu
stellen, sofern die zum jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt geltenden aktuellen
Vorgaben/Maßnahmen zur CoronaSchVO die Durchführung der geplanten
Veranstaltungen zulassen.
c. den zentralen
Innenstadtplatz Roncalliplatz für die Durchführung
·
der Jubiläumskonzerte „Bläck Fööss 50+1“ vom 02.07. – 04.07.2021 (incl.
Auf- und Abbauzeiten vom 25.06. – 08.07.2021) und
·
des Festivals der Legenden IV, Weltstars auf dem Roncalliplatz vom
28.07. – 31.07.2021 (incl. Auf- und Abbauzeiten vom 22.07. – 04.08.2021)
den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung zu
stellen, sofern die zum jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt geltenden aktuellen
Vorgaben/Maßnahmen zur CoronaSchVO die Durchführung der geplanten
Veranstaltungen zulassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt