Der Vorsitzende erläutert, im vergangenen Jahr seien aufgrund der aktuellen Situation Genehmigungen für Veranstaltungen kurzfristig per Dringlichkeitsentscheidung zurückgenommen worden. In der Vorlage seien auch zeitnahe Veranstaltungen aufgeführt. Er erkundigt sich, wie die Verwaltung damit umzugehen plane. Die Wahrscheinlichkeit, die ersten Termine umsetzen zu können, sei relativ gering.


Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Diemert bittet um Entscheidungsfindung in der heutigen Sitzung. Dadurch sollen Dringlichkeitsentscheidungen vermieden werden.

MdR Richter teilt mit, er halte die Beschlussvorlage bis auf einen Punkt für zustimmungsfähig. Es sei unwahrscheinlich, dass im März Veranstaltungen stattfinden können. Daher schlägt er vor, den unter Ziffer 1 nach dem Buchstaben a) aufgeführten ersten Termin zu streichen.


Der Ausschussvorsitzende ergänzt, dass auch noch eine Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt werden könne, sollte eine Veranstaltung widererwartend im März möglich sein. Dies halte er für besser, als etwas anzukündigen und dann wieder abzusagen.

 

I.              Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag

Beschluss:

In Ziffer 1 wird nach dem Buchstaben a) Folgendes entfernt:

·           des Antik- und Designmarktes vom 26.03. – 28.03.2021 (incl. Auf- und Abbauzeiten 25.03. – 28.03.2021),

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

II.            Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage

 

Beschluss:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Genehmigungen für Veranstaltungen im 1. Halbjahr 2021

 

a.    den zentralen Innenstadtplatz Neumarkt für die Durchführung

 

·           der Barbeque Convention (incl. Auf- und Abbauzeiten 09.06. – 14.06.2021) und

 

·           des ING 3x3 Köln Masters 2021 vom 18.06. – 19.06. (incl. Auf- und Abbauzeiten 17.06. – 21.06.2021)

 

den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung zu stellen, sofern die zum jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt geltenden aktuellen Vorgaben/Maßnahmen zur CoronaSchVO die Durchführung der geplanten Veranstaltungen zulassen.

 

b.    den zentralen Innenstadtplatz Rudolfplatz für die Durchführung

 

·           des Antik- und Designmarktes vom 23.04. – 25.04.2021 (incl. Auf- und Abbauzeiten 22.04. – 25.04.2021) und

 

·           der Veranstaltung „StadtLesen“ vom 13.05. – 16.05.2021 (incl. Auf- und Abbauzeiten 11.05. – 18.05.2021)

 

den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung zu stellen, sofern die zum jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt geltenden aktuellen Vorgaben/Maßnahmen zur CoronaSchVO die Durchführung der geplanten Veranstaltungen zulassen.

 

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt im Vorgriff auf die Veranstaltungen im 2. Halbjahr 2021

 

a.    den zentralen Innenstadtplatz Neumarkt für die Durchführung

 

·           des Gastspiels des Zirkus Roncalli vom 01.07. – 21.08.2021 (incl. Auf- und Abbauzeiten 22.06. – 22.08.2021),

 

·           des Gamescom City Festivals vom 27.08. – 29.08.2021 (incl. Auf- und Abbauzeiten vom 23.08. – 31.08.2021),

 

·           des Antik- und Designmarktes vom 03.09. – 05.09.2021 (incl. Auf- und Abbauzeiten vom 02.09. – 05.09.2021) sowie

 

·           der Side Events Köln Marathon vom 30.09. – 03.10.2021 (incl. Auf- und Abbauzeiten vom 27.09. – 05.10.2021)

 

den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung zu stellen, sofern die zum jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt geltenden aktuellen Vorgaben/Maßnahmen zur CoronaSchVO die Durchführung der geplanten Veranstaltungen zulassen.

 

 

b.    den zentralen Innenstadtplatz Rudolfplatz für die Durchführung

 

·           des Gamescom City Festivals vom 27.08. – 29.08.2021 (incl. Auf- und Abbauzeiten vom 23.08. – 31.08.2021),

 

·           des Antik- und Designmarktes vom 08.10. – 10.10.2021 (incl. Auf- und Abbauzeiten vom 07.10. – 11.10.2021)

 

den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung zu stellen, sofern die zum jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt geltenden aktuellen Vorgaben/Maßnahmen zur CoronaSchVO die Durchführung der geplanten Veranstaltungen zulassen.

 

 

c.    den zentralen Innenstadtplatz Roncalliplatz für die Durchführung

 

·           der Jubiläumskonzerte „Bläck Fööss 50+1“ vom 02.07. – 04.07.2021 (incl. Auf- und Abbauzeiten vom 25.06. – 08.07.2021) und

 

·           des Festivals der Legenden IV, Weltstars auf dem Roncalliplatz vom 28.07. – 31.07.2021 (incl. Auf- und Abbauzeiten vom 22.07. – 04.08.2021)

 

 

den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung zu stellen, sofern die zum jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt geltenden aktuellen Vorgaben/Maßnahmen zur CoronaSchVO die Durchführung der geplanten Veranstaltungen zulassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt