Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat – vorbehaltlich der unveränderten Zustimmung der Bezirksvertretung Chorweiler - wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Ersatzbeschaffung der Start- und Steganlagen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme bei einer Ausführung ab dem Jahre 2021 betragen ca. 760.000,-- € brutto.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 300.000,-- € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung der Sportstätten, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei der Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System. Die Deckung erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6601-1201-2-1031  Bonner Str. (Nord-Süd-Stadtbahn, 3. BA), da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verzögert.

 

Für das Jahr 2021 stehen bei der Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System, Mittel in Höhe von 260.000,-- € zur Verfügung. Die Finanzierung der darüber hinausgehenden Kassenmittel von 200.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung innerhalb des Budgets des Dezernates IV, Dezernat für Bildung, Jugend und Sport.

Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 460.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten, bei Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt