Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Integrationsrat beschließt auf der Grundlage der 21. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10.02.2009 und der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 über die Verwendung von Haushaltsmitteln 2021 in Höhe von zunächst 648.600,- € zur Förderung von 38 Interkulturellen Zentren in Köln gemäß Anlage 2.

 

Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen zur Verfügung.

 

Sie umfassen die zur Förderung der Interkulturellen Zentren vom Rat am 7.11.2019 durch politischen VN für 2020 ff. festgelegten zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 236.000 €. Der Fach- und Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel.

 

 

Hinweis zur Corona-Bewirtschaftung:

Die Interkulturellen Zentren tragen mit ihrem gesamten Angebotsportfolio zur akuten Krisenbewältigung von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte bei. So unterstützen die Zentren mit ihren mehrsprachigen, sozialräumlichen und auch digitalen Beratungsangeboten die Besucher*innen in unterschiedlichen Bedarfslagen. Z.B. bei Fragen zur Existenzsicherung in prekären Lebenslagen, bei der außerschulischen Bildung oder auch bei der Aufklärung über aktuelle Corona-Schutzverordnungen. Die Förderung der Zentren ist maßgeblich für den Erhalt der geschaffenen Strukturen. Damit sind die Anforderungen der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 zur Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise erfüllt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

 

Hinweis: RM Klemm hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.