Beschluss:
Die
Bezirksvertretung beschließt den Antrag AN/1336/2020 wie folgt zu ersetzen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz
beschließt folgende Maßnahmen:
1. Das
Apostel-Quartier mit den Straßen Apostelstraße, Ehrenstraße, Pfeilstraße,
Palmstraße, Benesisstraße, Große Brinkgasse, Albertusstraße, Alte Wallgasse,
Friesenwall und Apostelnkloster wird als „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“
im Sinne der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Zur entsprechenden
Kennzeichnung einer Tempo 20-Zone wird die Verwaltung den Bereich mit den
Verkehrszeichen 274.1-20 bei Einfahrt und 274.2-20 bei Ausfahrt beschildern.
2. In
der Ehrenstraße wird die Fahrbahn auf ganzer Straßenlänge auf das Niveau der
Bürgersteige angehoben, die Straße wird zur Gemeinschaftsstraße („shared
space“). Der Ausbau wird durch das Leitbild für die Zukunft der Handelslagen
der Kölner Innenstadt geprägt und nach den Vorgaben des „Gestaltungshandbuchs
der Stadt Köln“ durchgeführt.
3. Es
sind Quartiers-Plätze anzulegen, die als Ruhe- und Erlebnisort dienen können.
Hierzu ist die Platzfläche der Kreuzung Ehrenstraße/Benesisstraße/Pfeilstraße
zu vergrößern und durch einen Brunnen bzw. eine Brunnenskulptur aufzuwerten.
Für den derzeitigen „Durchgangsraum“ der Mittelstraße am
Konrad-Adenauer-Denkmal ist Platzqualität zu schaffen. Rudolfplatz und
Willy-Millowitsch-Platz sind entsprechend qualitativ zu überarbeiten.
Hierbei sind die Vorgaben des „Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln“ sind zu
beachten.
4. Auf
Grundlage der Planungen Ehrenstraße, Apostelnstraße und Quartiers-Plätze ist
sodann ein einheitliches Gestaltungskonzept für das Quartiers zu entwickeln.
5. Teil
der Quartiersplanung soll ein Grünkonzept sein, dass durch weitere
Anpflanzungen, Gebäudebegründungen und Flächenentsiegelungen Wohn-,
Aufenthaltsqualität und Klimasituation deutlich verbessert.
6. Der
Verkehrsraum des Aposteln-Quartiers zwischen Apostelnstraße, Magnusstraße,
Hohenzollernring, Rudolfplatz und Hahnenstraße ist durch ein ganzheitliches
Verkehrskonzept zu entwickeln, um Nutzungen und Verkehrsführungen für Bewohner,
Anlieger und Besucher zu optimieren.
7. Hierzu
sind als Planungsgrundlage aktuelle Daten zur Quartiersstruktur und zum Verkehr
zu ermitteln (Bewohner, Anlieger und Nutzer, Besucher, Einzelhandel,
Büroflächen, Eventräume, Gastronomie und Märkte, Verkehrsflüsse,
Verkehrsdichte, Stellplätze, Parkhäuser, etc.). Bestehende verkehrliche,
wirtschaftliche und städtebauliche Regelungen sind der Planung zu Grunde zu
legen (insbesondere: Fahrradkonzept Innenstadt, Einzelhandelskonzept/Märkte).
8. Die
Planungen des Verkehrskonzepts und des Grünkonzepts soll in einem
Werkstattverfahren erfolgen, an dem Eigentümer, Bewohner, Anlieger, Wirtschaft.
Institutionen und Interessenverbände des Quartiers gestaltend mitwirken.
9. Verkehrskonzept
und Grünkonzept sollen nach vorheriger Offenlegung unter Bürgerbeteiligung
sodann durch die Bezirksvertretung beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die Stimmen der CDU abgelehnt.