Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschließt den Antrag AN/1336/2020 wie folgt zu ersetzen:

Die Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz beschließt folgende Maßnahmen:

1.    Das Apostel-Quartier mit den Straßen Apostelstraße, Ehrenstraße, Pfeilstraße, Palmstraße, Benesisstraße, Große Brinkgasse, Albertusstraße, Alte Wallgasse, Friesenwall und Apostelnkloster wird als „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Zur entsprechenden Kennzeichnung einer Tempo 20-Zone wird die Verwaltung den Bereich mit den Verkehrszeichen 274.1-20 bei Einfahrt und 274.2-20 bei Ausfahrt beschildern.

2.    In der Ehrenstraße wird die Fahrbahn auf ganzer Straßenlänge auf das Niveau der Bürgersteige angehoben, die Straße wird zur Gemeinschaftsstraße („shared space“). Der Ausbau wird durch das Leitbild für die Zukunft der Handelslagen der Kölner Innenstadt geprägt und nach den Vorgaben des „Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln“ durchgeführt.

3.    Es sind Quartiers-Plätze anzulegen, die als Ruhe- und Erlebnisort dienen können. Hierzu ist die Platzfläche der Kreuzung Ehrenstraße/Benesisstraße/Pfeilstraße zu vergrößern und durch einen Brunnen bzw. eine Brunnenskulptur aufzuwerten. Für den derzeitigen „Durchgangsraum“ der Mittelstraße am Konrad-Adenauer-Denkmal ist Platzqualität zu schaffen. Rudolfplatz und Willy-Millowitsch-Platz sind entsprechend qualitativ zu überarbeiten.

Hierbei sind die Vorgaben des „Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln“ sind zu beachten.

4.    Auf Grundlage der Planungen Ehrenstraße, Apostelnstraße und Quartiers-Plätze ist sodann ein einheitliches Gestaltungskonzept für das Quartiers zu entwickeln.

5.    Teil der Quartiersplanung soll ein Grünkonzept sein, dass durch weitere Anpflanzungen, Gebäudebegründungen und Flächenentsiegelungen Wohn-, Aufenthaltsqualität und Klimasituation deutlich verbessert.  

6.    Der Verkehrsraum des Aposteln-Quartiers zwischen Apostelnstraße, Magnusstraße, Hohenzollernring, Rudolfplatz und Hahnenstraße ist durch ein ganzheitliches Verkehrskonzept zu entwickeln, um Nutzungen und Verkehrsführungen für Bewohner, Anlieger und Besucher zu optimieren.

7.    Hierzu sind als Planungsgrundlage aktuelle Daten zur Quartiersstruktur und zum Verkehr zu ermitteln (Bewohner, Anlieger und Nutzer, Besucher, Einzelhandel, Büroflächen, Eventräume, Gastronomie und Märkte, Verkehrsflüsse, Verkehrsdichte, Stellplätze, Parkhäuser, etc.). Bestehende verkehrliche, wirtschaftliche und städtebauliche Regelungen sind der Planung zu Grunde zu legen (insbesondere: Fahrradkonzept Innenstadt, Einzelhandelskonzept/Märkte).

8.    Die Planungen des Verkehrskonzepts und des Grünkonzepts soll in einem Werkstattverfahren erfolgen, an dem Eigentümer, Bewohner, Anlieger, Wirtschaft. Institutionen und Interessenverbände des Quartiers gestaltend mitwirken.

9.    Verkehrskonzept und Grünkonzept sollen nach vorheriger Offenlegung unter Bürgerbeteiligung sodann durch die Bezirksvertretung beschlossen werden.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.