Es liegt ein gemeinsamer Änderungsantrag aller Fraktionen vor.
Über diesen lässt Herr Giesen zunächst abstimmen.
- Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt folgende Änderung:
Die Beschlussvorlage 0131/2021 zur Änderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligungen und Beteiligungen von Trägern öffentlicher Belange während der COVID-19-Pandemie wird in Nr.1 Abs.4 wird wie folgt gefasst:
1. …….
Mit Überwinden der Pandemie und der Beendigung der Kontaktbeschränkungen werden die Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung
in Bauleitverfahren und informellen Planungen automatisch wieder in der
gesetzlich vorgeschriebenen und bisher bei der Stadt Köln geübten Weise
durchgeführt. Die Pandemie gilt in diesem Zusammenhang als überwunden, wenn die
politischen Gremien der Stadt Köln wieder ohne jegliche, Corona-bedingte
Einschränkungen tagen dürfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Sodann lässt Herr Giesen über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für neu anstehende frühzeitige Beteiligungen nach § 3 Absatz 1 BauGB, die im Regelfall unter Anwendung des Modells 2 (Abendveranstaltung) beschlossen werden, sowie für informelle Planungskonzepte, diese in Absprache zwischen der Bezirksbürgermeisterin/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister, als Veranstalter/-in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Dezernat VI, Stadtplanungsamt, in einer dem Vorhaben und der pandemischen Situation angemessenen Form durchzuführen.
Bereits erprobte Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der COVID-19-Pandemie sind bspw. Informationsveranstaltungen im Video-Livestream-Format, Beteiligungen über Beteiligungsplattformen, wie das Mitwirkungsportal-Köln, oder Aushänge samt Flyern im Umfeld des Plangebietes mit umfangreichen digitalen Informationen auf der städtischen Homepage.
Unter Berücksichtigung der Beschlusslage von Bundesregierung und Landesregierung NRW zur Regelung der Kontaktbeschränkungen im Zuge der COVID-19 Pandemie ist dieser Beschluss soweit es die Pandemie erforderlich macht, anzuwenden.
Mit Überwindung
der Pandemie und der Beendigung der Kontaktbeschränkungen wird ein Beschluss
über die ab dann geltenden Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung in
Bauleitplanverfahren und informellen Planungen eingeholt.
Mit Überwinden der Pandemie und
der Beendigung der Kontaktbeschränkungen werden
die Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitverfahren und informellen
Planungen automatisch wieder in der gesetzlich vorgeschriebenen und bisher bei
der Stadt Köln geübten Weise durchgeführt. Die Pandemie gilt in diesem
Zusammenhang als überwunden, wenn die politischen Gremien der Stadt Köln wieder
ohne jegliche, Corona-bedingte Einschränkungen tagen dürfen.
2. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass die bisherige Pandemieregelung zur zeitlichen Dauer der Offenlage von Bauleitplänen sowie der Dauer der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und Dienststellen von 45 Tagen wieder auf das gesetzliche Maß gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB von mindestens 30 Tagen, reduziert wird.
3. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.