Sitzung: 22.02.2021 HA/0003/2021
Beschluss: Kenntnis genommen
I. TOP
2.1.1
Der Hauptausschuss nimmt den
Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
II. Abstimmung über den
Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion unter TOP 4.2
Der Hauptausschuss möge beschließen:
Die Stadt Köln befürwortet die Vorgehensweise einer
schrittweisen Öffnung aus dem Lockdown nach klaren und nachvollziehbaren
Regeln. Die Öffnung einzelner Bereiche von Wirtschaft und öffentlichem Leben
erfolgt abhängig von Inzidenzwerten und insofern dies nach Landes- sowie
Bundesrecht zulässig ist. Für die weitergehenden skizzierten Schritte analog
des Landes Schleswig-Holstein appellieren wir an die Landes- und
Bundesregierung, hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Unabhängig
von Daten soll es einen „Notbremsen-Mechanismus“ geben, der angesichts
des aktuellen Mutationsgeschehens von besonderer Bedeutung ist:
·
Ist der Inzidenzwert sieben
aufeinanderfolgende Tage über 100 oder an einem Tag über 200, zieht die Stadt
Köln erneut die Notbremse und kehrt in den Lockdown zurück: private Treffen mit
einer Person sind möglich, Hotels, Einzelhandel und Gastronomie sind
geschlossen, Kitas und Schulen in Notbetreuung und im Distanzunterricht
Bei
sinkenden Inzidenzwerten sollen, immer abhängig von der Höhe und einer
zeitlichen Stabilität der Inzidenzwerte, folgende Öffnungsschritte aus dem
Lockdown für Köln vorgenommen:
·
Bleibt der Inzidenzwert sieben Tage stabil
unter 100: Private Treffen von max. 3 Haushalten (maximal jedoch 10 Personen),
Museen, Bibliotheken, der Kölner Zoo und die Wildparks im Außenbereich sowie körpernahe
Dienstleistungen wie z.B. Friseure dürfen öffnen, eingeschränktes Besuchsrecht
mit Schnelltest und medizinischen Masken für Menschen in Krankenhäusern und
Pflegeheimen, Öffnung von Sportanlagen für den Individualsport im Außenbereich
·
Bleibt der Inzidenzwert sieben Tage stabil
unter 50: Öffnung des Kölner Einzelhandels mit Pflicht zum Tragen von
medizinischen Masken und Zugangsbeschränkungen, Gastronomie mit Hygienekonzept
und Kontaktdaten der Gäste, Hotels mit Hygienekonzept und Fitnessstudios mit
Kapazitäts- und Nutzungsbeschränkungen, Zulassung von Sportarten für Kinder bis
12 Jahren in festen Sportgruppen mit maximal zehn Personen bei kontaktarmer
Ausübung, Öffnung von Sportanlagen für Individualsport im Innenbereich, Öffnung
von Jugend- und Freizeittreffs mit festen Gruppengrößen
·
Bleibt der Inzidenzwert stabil sieben Tage
unter 35: Treffen von bis zu 10 Personen aus mehreren Haushalten, Öffnung der
Kölner Bibliotheken, von Theatern, Konzerthäusern und Kinos mit Hygienekonzept
und Erhebung von Kontaktdaten, der Bars und Kneipen mit festen Sitzplätzen und
Erhebung der Kontaktdaten, Hallenbädern und Freizeitparks unter Auflagen,
erweiterte Besuchsmöglichkeiten mit Schnelltest für Pflegeheime und
Krankenhäuser, Ermöglichung von Vereins- und Breitensport bei Bildung fester
Gruppen, Erlaubnis von Indoor-Veranstaltungen mit Sitzungscharakter und
begrenzter Teilnehmerzahl, Sportveranstaltungen im Profi- sowie Amateurbereich
mit begrenzter Zuschauerzahl
·
Bleibt der Inzidenzwert sieben Tage stabil
unter 10: AHA-Regeln bleiben weiterhin in Kraft
Analog
der Öffnungsschritte für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in
Köln bedarf es auch eine Öffnungsstrategie für unsere Kitas und Schulen. Wir
danken der Landesregierung und den zuständigen Ministerien, dass sie den Kitas
und Schulen in unserem Land Szenarien der Öffnung schon vorgeben und sie weiter
mit klaren Kriterien ausbauen. Die Landesregierung geht hier mit gutem Beispiel
voran und ist damit Vorbild für unsere Öffnungsstrategie bezüglich der anderen
Bereiche im privaten und öffentlichen Leben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimme der FDP-Fraktion abgelehnt.
III. Abstimmung
über den gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Linke. und den
Gruppen KLIMA FREUNDE und Die PARTEI unter TOP 4.3
Beschluss:
Die Stadt Köln führt so
schnell wie flächendeckende Schnelltests in allen Kindertagesstätten ein. Dabei
soll sowohl Erzieher*innen als auch Kindern das Angebot gemacht werden,
mindestens zweimal wöchentlich getestet zu werden. Dazu wird die Verwaltung
gebeten, sobald wie möglich die benötigte Menge an für Erwachsene wie für
Kinder geeigneten Tests zu beschaffen. Die Maßnahme soll dann in den
Stadtteilen zuerst eingeführt werden, in denen die Inzidenzzahl am höchsten ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktionen Volt und Die Linke. und der Gruppe Die PARTEI abgelehnt.
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Anmerkung:
Die Tagesordnungspunkte
2.1.1, 4.2 und 4.3 wurden auf Antrag von RM Sterck zusammen unter TOP 2.1.1
behandelt.