Beschluss: Kenntnis genommen

I.          TOP 2.1.1

 

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

II.           Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion unter TOP 4.2

 

Beschluss:

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Die Stadt Köln befürwortet die Vorgehensweise einer schrittweisen Öffnung aus dem Lockdown nach klaren und nachvollziehbaren Regeln. Die Öffnung einzelner Bereiche von Wirtschaft und öffentlichem Leben erfolgt abhängig von Inzidenzwerten und insofern dies nach Landes- sowie Bundesrecht zulässig ist. Für die weitergehenden skizzierten Schritte analog des Landes Schleswig-Holstein appellieren wir an die Landes- und Bundesregierung, hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

Die verschiedenen Schritte einer Strategie zur Öffnung einzelner Branchen hängen eindeutig und transparent von der Bedingung ab, dass der Inzidenzwert bis zu diesem Zeitpunkt unter dem vorher festgelegten Grenzwert liegt.

 

Unabhängig von Daten soll es einen „Notbremsen-Mechanismus“ geben, der angesichts des aktuellen Mutationsgeschehens von besonderer Bedeutung ist:

 

·         Ist der Inzidenzwert sieben aufeinanderfolgende Tage über 100 oder an einem Tag über 200, zieht die Stadt Köln erneut die Notbremse und kehrt in den Lockdown zurück: private Treffen mit einer Person sind möglich, Hotels, Einzelhandel und Gastronomie sind geschlossen, Kitas und Schulen in Notbetreuung und im Distanzunterricht

 

Bei sinkenden Inzidenzwerten sollen, immer abhängig von der Höhe und einer zeitlichen Stabilität der Inzidenzwerte, folgende Öffnungsschritte aus dem Lockdown für Köln vorgenommen:

 

·         Bleibt der Inzidenzwert sieben Tage stabil unter 100: Private Treffen von max. 3 Haushalten (maximal jedoch 10 Personen), Museen, Bibliotheken, der Kölner Zoo und die Wildparks im Außenbereich sowie körpernahe Dienstleistungen wie z.B. Friseure dürfen öffnen, eingeschränktes Besuchsrecht mit Schnelltest und medizinischen Masken für Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Öffnung von Sportanlagen für den Individualsport im Außenbereich

·         Bleibt der Inzidenzwert sieben Tage stabil unter 50: Öffnung des Kölner Einzelhandels mit Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken und Zugangsbeschränkungen, Gastronomie mit Hygienekonzept und Kontaktdaten der Gäste, Hotels mit Hygienekonzept und Fitnessstudios mit Kapazitäts- und Nutzungsbeschränkungen, Zulassung von Sportarten für Kinder bis 12 Jahren in festen Sportgruppen mit maximal zehn Personen bei kontaktarmer Ausübung, Öffnung von Sportanlagen für Individualsport im Innenbereich, Öffnung von Jugend- und Freizeittreffs mit festen Gruppengrößen

·         Bleibt der Inzidenzwert stabil sieben Tage unter 35: Treffen von bis zu 10 Personen aus mehreren Haushalten, Öffnung der Kölner Bibliotheken, von Theatern, Konzerthäusern und Kinos mit Hygienekonzept und Erhebung von Kontaktdaten, der Bars und Kneipen mit festen Sitzplätzen und Erhebung der Kontaktdaten, Hallenbädern und Freizeitparks unter Auflagen, erweiterte Besuchsmöglichkeiten mit Schnelltest für Pflegeheime und Krankenhäuser, Ermöglichung von Vereins- und Breitensport bei Bildung fester Gruppen, Erlaubnis von Indoor-Veranstaltungen mit Sitzungscharakter und begrenzter Teilnehmerzahl, Sportveranstaltungen im Profi- sowie Amateurbereich mit begrenzter Zuschauerzahl

·         Bleibt der Inzidenzwert sieben Tage stabil unter 10: AHA-Regeln bleiben weiterhin in Kraft

 

Analog der Öffnungsschritte für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Köln bedarf es auch eine Öffnungsstrategie für unsere Kitas und Schulen. Wir danken der Landesregierung und den zuständigen Ministerien, dass sie den Kitas und Schulen in unserem Land Szenarien der Öffnung schon vorgeben und sie weiter mit klaren Kriterien ausbauen. Die Landesregierung geht hier mit gutem Beispiel voran und ist damit Vorbild für unsere Öffnungsstrategie bezüglich der anderen Bereiche im privaten und öffentlichen Leben.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion abgelehnt.

 

III.        Abstimmung über den gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Linke. und den Gruppen KLIMA FREUNDE und Die PARTEI unter TOP 4.3

 

Beschluss:

Die Stadt Köln führt so schnell wie flächendeckende Schnelltests in allen Kindertagesstätten ein. Dabei soll sowohl Erzieher*innen als auch Kindern das Angebot gemacht werden, mindestens zweimal wöchentlich getestet zu werden. Dazu wird die Verwaltung gebeten, sobald wie möglich die benötigte Menge an für Erwachsene wie für Kinder geeigneten Tests zu beschaffen. Die Maßnahme soll dann in den Stadtteilen zuerst eingeführt werden, in denen die Inzidenzzahl am höchsten ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Volt und Die Linke. und der Gruppe Die PARTEI abgelehnt.

 

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Anmerkung:

Die Tagesordnungspunkte 2.1.1, 4.2 und 4.3 wurden auf Antrag von RM Sterck zusammen unter TOP 2.1.1 behandelt.