Sitzung: 25.03.2021 taS/0001/2021
Beschluss: Sache ist erledigt
Die anwesenden Mitglieder, welche bisher noch nicht verpflichtet wurden, werden vom Vorsitzenden der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik nach § 5 der Hauptsatzung der Stadt Köln verpflichtet.