Sitzung: 08.03.2021 BAU/0002/2021
Zusatz: - zurückgestellter TOP 5.1 aus der Sitzung vom 25.01.2021 -
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0002/2020
I. Beschluss über den Änderungsantrag
- Die Planung erfolgt entsprechend den
Städtischen Energieleitlinien in Passivhaus-Bauweise.
- Die Dachflächen sind, soweit möglich,
vollflächig für Solaranlagen zu nutzen.
- Die Fassaden (und event. Dächer) sind
grundsätzlich zu begrünen.
- Falls PKW-Stellplätze nötig sind, sind
in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffentlich nutzbare
Elektro-Ladestationen zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die FDP mehrheitlich zugestimmt.
II. Beschluss über die so geänderte Vorlage und mit dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung Chorweiler per Dringlichkeitsentscheidung
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen:
Der
Rat beschließt die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes
und Planung der Errichtung eines Mehrparteienhauses zur öffentlich-rechtlichen
Unterbringung alleinstehender Personen auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Gemarkung Worringen,
Flur 61, Flurstück 66.
Dazu
ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Fachplaner und
Abrissfirmen zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik,
Vermessung, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutzgutachten etc.) einzuholen. Die
voraussichtlichen konsumtiven Aufwendungen für den Abriss (25.000 €)
einschließlich der Planung (5.000 €)
belaufen sich auf rd. 30.000 € brutto.
Der
Rat ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, ein Architekturbüro mit den
Vorplanungen auf der Basis der HOAI-Gebührenordnung, Leistungsphasen eins bis
drei, zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und
Fachingenieuren einzuholen.
Die
voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau des Wohngebäudes für die
Leistungsphasen 1-3 belaufen sich auf rd. 116.000 € brutto.
Gleichzeitig werden die
investiven Mittel in Höhe von 116.000 € im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung
und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für
Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-WH bzw.
5620-1004-5-5209, Neubau Cohnenhofstr. freigegeben.
Ergänzung
- Die
Planung erfolgt entsprechend den Städtischen Energieleitlinien in
Passivhaus-Bauweise.
- Die
Dachflächen sind, soweit möglich, vollflächig für Solaranlagen zu nutzen.
- Die
Fassaden (und event. Dächer) sind grundsätzlich zu begrünen.
- Falls
PKW-Stellplätze nötig sind, sind in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie
öffentlich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die FDP mehrheitlich zugestimmt – unter dem Vorbehalt der
Zustimmung der Bezirksvertretung Chorweiler per Dringlichkeitsentscheidung.