Sitzung: 11.03.2021 SPA/0002/2021
8.1 Finanzierung Kunstrasenplatz SG Worringen:
Die SG Worringen muss um ihre Kunstrasenplatz-Finanzierung und somit um die Realisierung der gesamten Baumaßnahme bangen. Der Verein leidet wie viele andere während der Corona-Pandemie derzeit unter den massiven Einschränkungen, die die Corona-SchutzVO auferlegt. Der Verein kann derzeit die Eigenmittel nicht mehr aufbringen.
Die SPD-Fraktion fragt an, ob dies der Verwaltung bekannt ist und es pragmatische Lösungsansätze wie z.B. Stundungen o.ä. gibt, um die Baumaßnahme nicht zu gefährden?
Antwort der Verwaltung:
Die
Sportverwaltung befindet sich im engen Austausch mit dem Verein bzw. dem von
ihm beauftragten Planer. Seitens der Verwaltung wurden bei der Bewilligung der
städtischen Beihilfe bereits die Möglichkeiten zur Aufstockung der Beihilfe
über den nach der städtischen Richtlinie „Bauförderung“ vorgegebenen
Höchstbetrag (600.000,- €) im Rahmen der politischen Beschlussfassung
realisiert. Daher wurde dem Verein eine erhöhte städtische Beihilfe in Höhe von
662.337,- € gewährt. Des Weiteren besteht für den Verein die Möglichkeit, für
die Kosten des laufenden Betriebs Mittel aus dem zur Verfügung stehenden
Corona-Hilfefonds für Kölner Sportvereine zu beantragen. Dazu wird der Verein
seitens der Sportverwaltung nochmals auf die bestehenden Hilfsmöglichkeiten hingewiesen.
Darüber hinaus wurde dem Verein bereits die Unterhaltungsbeihilfe des Jahres
2021 in voller Höhe ausgezahlt. Aufgrund fehlender Zahlungsverpflichtungen
sieht die Verwaltung darüber hinaus keine Möglichkeit, den Verein durch
Stundungen o. ä. zu entlasten