Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat beschließt

1.         über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 74410/02, Zielsetzung: Erhalt des Ortsbildes, sowie der öffentlichen Grünanlagen und  Wegeverbindungen betreffend die Häuser beidseitig der Hohenstaufenstraße, die Bebauung am Bahnhofplatz, der Rather Straße einschließlich des Talweges mit den Bebauungen am Langobraden- und Frankenplatz

Arbeitstitel: Eisenbahnersiedlung in Köln-Porz-Gremberghoven — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 5;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 74410/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan Nr. 74410/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

4.       Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, falls die Bezirksvertretung 7 (Porz) dem Beschluss ungeändert zustimmt

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.