Beschluss in der Fassung des Bauausschusses
vom 08.03.2021 (Anlage 9) und des Finanzausschusses vom 15.03.2021 (Anlage 10):
Der
Rat beschließt die Planung und Durchführung des Abbruchs des Bestandsgebäudes
und Planung der Errichtung eines Mehrparteienhauses zur öffentlich-rechtlichen
Unterbringung alleinstehender Personen auf dem städtischen Grundstück Cohnenhofstraße o. Nr., 50769 Köln, Gemarkung Worringen,
Flur 61, Flurstück 66.
Dazu
ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Fachplaner und Abrissfirmen
zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen (Statik, Vermessung, Boden-,
Schadstoff-, Lärmschutzgutachten etc.) einzuholen. Die voraussichtlichen
konsumtiven Aufwendungen für den Abriss (25.000 €) einschließlich der Planung
(5.000 €) belaufen sich auf rd. 30.000 €
brutto.
Der
Rat ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, ein Architekturbüro mit den
Vorplanungen auf der Basis der HOAI-Gebührenordnung, Leistungsphasen eins bis
drei, zu beauftragen und die notwendigen Stellungnahmen von Architekten und
Fachingenieuren einzuholen.
Die
voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau des Wohngebäudes für die
Leistungsphasen 1-3 belaufen sich auf rd. 116.000 € brutto.
Gleichzeitig
werden die investiven Mittel in Höhe von 116.000 € im Teilfinanzplan 1004,
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08,
Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999,
Flüchtlings-WH bzw. 5620-1004-5-5209, Neubau Cohnenhofstr. freigegeben.
Ergänzung
- Die
Planung erfolgt entsprechend den Städtischen Energieleitlinien in
Passivhaus-Bauweise.
- Die
Dachflächen sind, soweit möglich, vollflächig für Solaranlagen zu nutzen.
- Die
Fassaden (und event. Dächer) sind grundsätzlich zu begrünen.
- Falls
PKW-Stellplätze nötig sind, sind in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie
öffentlich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.