Beschluss
Im gesamten Bezirk soll auf den
Gehwegen eine überfällige barrierefreie Mobilität hergestellt werden, indem
eine Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus +
0,3 m zum PKW) sichergestellt wird. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich,
wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,00 Metern nicht aufweist.
Dazu sollen folgende Schritte
unternommen werden:
1.
Überall
dort, wo Gehwegparken im Sinne der StVO nicht gestattet ist, aber dennoch
praktiziert wird, möge das Amt für öffentliche Ordnung (32) den Kontrolldruck
erhöhen und Gehwegparken konsequent ahnden.
2.
Wo
die unter 1 genannte Maßnahme nicht ausreicht oder nicht möglich ist, möge das
Amt 66 eine eindeutige Beschilderung und Markierung anbringen und ggf. zudem
bauliche Maßnahmen (Poller) einleiten.
3.
Überall
dort, wo das Gehwegparken offiziell gestattet ist, möge das Amt für Straßen-
und Verkehrsentwicklung (66) sicherstellen, dass die o.g. Breite eingehalten
wird, und entsprechende Kennzeichnungen ggf. verändern oder anbringen. Zudem
möge es nach jeweils 15-20m Begegnungszonen von 1,80 m x 1,80 m einrichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.