Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss

 

Im gesamten Bezirk soll auf den Gehwegen eine überfällige barrierefreie Mobilität hergestellt werden, indem eine Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) sichergestellt wird. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,00 Metern nicht aufweist.

Dazu sollen folgende Schritte unternommen werden:

1.    Überall dort, wo Gehwegparken im Sinne der StVO nicht gestattet ist, aber dennoch praktiziert wird, möge das Amt für öffentliche Ordnung (32) den Kontrolldruck erhöhen und Gehwegparken konsequent ahnden.

2.    Wo die unter 1 genannte Maßnahme nicht ausreicht oder nicht möglich ist, möge das Amt 66 eine eindeutige Beschilderung und Markierung anbringen und ggf. zudem bauliche Maßnahmen (Poller) einleiten.

3.    Überall dort, wo das Gehwegparken offiziell gestattet ist, möge das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung (66) sicherstellen, dass die o.g. Breite eingehalten wird, und entsprechende Kennzeichnungen ggf. verändern oder anbringen. Zudem möge es nach jeweils 15-20m Begegnungszonen von 1,80 m x 1,80 m einrichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.