Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.) Der Rat beschließt die Fortschreibung des erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (Ratsbeschluss 14.02.2019, Vorlage-Nr. 3789/2018) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“.
2.) Der Rat beschließt die Erbringung der
Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für
den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der
Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem
Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer
erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen
Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes
und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2024 in Höhe von circa 3,464 Mio.
€ (Brutto) sind im städtischen Doppelhaushalt 2020/21 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2024 bereits berücksichtigt und führt nicht zu
einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl.
mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine
gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft wird im Rahmen
des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen
Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtungen vorsehen.
Der darüber hinaus entstehende Finanzbedarf wird in den Haushaltsjahren nach 2024 in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
3.) Der Rat beauftragt die Verwaltung
a. mit der Umsetzung der Maßnahmen der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden
b. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren
c. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt