Nachtrag: 11.03.2021

Beschluss: endgültig abgelehnt

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:

 

1.    Die Bezirksvertretung 1 der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass sich auch nach der Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs die Interessen der Wohnbevölkerung und der Gewerbetreibenden im Belgischen Viertel weiter polarisiert gegenüber stehen. Er verzichtet daher in Kenntnis des Auslaufens der Veränderungssperre bis auf weiteres auf einen Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 65450/05, Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord.

 

2.    Die Bezirksvertretung schätzt insbesondere die Gastronomie- und Clubszene im Belgischen Viertel als Ausdruck einer lebendigen Großstadtkultur. Zugleich ist ihm das Recht der ansässigen Wohnbevölkerung auf einen erholsamen Schlaf sehr bewusst und wichtig. Die Bezirksvertretung beauftragt daher die Verwaltung, die Konfliktlagen im Belgischen Viertel konsensual und auf der Grundlage des Ordnungsrechts zu lösen. Zusammen mit den Anwohner*innen, den Bürgerinitiativen im  Belgischen Viertel, Jugendverbänden, den Gastronomiebetrieben, der Clubszene, dem Einzelhandel und weiteren Interessengruppen ist in einem transparenten Verfahren eine Ausgeh- und Nachtruhe-Charta für das Belgische Viertel zu erarbeiten und zügig vorzulegen. Diese Charta soll insbesondere Vereinbarungen über zulässige Lärmemissionen, Lärmschutzmaßnahmen der Gewerbetreibenden sowie Öffnungszeiten für Musikclubs, Gaststätten usw. enthalten.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung 1 zu berichten, wenn Bauvorhaben beantragt werden, die den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs in der vorgelegten Satzungsfassung widersprächen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, regelmäßig zur Situation auf dem Brüsseler Platz zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD und Klimafreunde bei Enthaltung einer Stimmer Herrn Dr. Herrndorf (Grüne) und Die Partei abgelehnt.