Beschluss: geändert beschlossen

II. Abstimmung über den mündlich geänderten Ursprungsantrag

(Absatz I. Ziffer 4: „….. über die zuvor genannten Punkte vorab zu informieren.“)

Beschluss:

I. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln wird erweitert um einen Paragraphen „Digitalisierungsausschuss“, in dem die Entscheidungs- und Vorberatungsbefugnisse wie folgt geregelt werden:

(1)  Dem Digitalisierungsausschuss wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen:

1. Beteiligung der Stadtverwaltung an Projekten der Digitalisierung / der digitalen Transformation ab einer Eigenbeteiligung in Höhe von mehr als 300.000 € bis zu 1,5 Mio.€;

2. Bedarfsfeststellung von Lieferungen und Leistungen im Bereich von Hard- und Software sowie von Support- und Beratungsdienstleistungen zur Digitalisierung / zur digitalen Transformation von mehr als 300.000 € bis zu 1,5 Mio. €;

3. Beteiligung an Förderprojekten zur Digitalisierung / zur digitalen Transformation ab einer Eigenbeteiligung der Stadt von mehr als 300.000 € bis 1,5 Mio €.

4. Bei einer Summe von 50.000 € - 300.000 € ist der Digitalisierungsausschuss über die zuvor genannten Punkte zu informieren.

5. Thematisch betroffene Fachausschüsse werden vorberatend eingebunden.

(2) Insbesondere in folgenden Angelegenheiten ist der Digitalisierungsausschuss vorberatend im Sinne des § 1 Abs. 5 dieser Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

1. Gründung, Erwerb oder Veräußerung/Kündigung von Mitgliedschaften und Unternehmensbeteiligungen mit Schwerpunkt Digitalisierung

2. Grundsatzfragen der Digitalisierung / der digitalen Transformation und der strategischen Ausrichtung der Digitalisierung / digitalen Transformation, insbesondere bei Angelegenheiten der schulischen und außerschulischen Bildung, der Smart City, der Open Source Strategie, der digitalen Teilhabe, dem Datenschutz, der Datensicherheit und der Datenkommerzialisierung, der digitalen Diskriminierung, der digitalen Infrastruktur (insbesondere der Verkehrs- und Energieinfrastruktur), im Bereich des e-Sport, des e-Government und des open Government

II. § 14 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung wird in Bezug auf die Entscheidungsbefugnisse des Liegenschaftsausschusses wie folgt geändert:

„Bedarfsfeststellungen von Lieferungen und Leistungen für fachliche und dv-technische

Aufgaben der Liegenschafts-, Vermessungs- und Katasterverwaltung einschließlich des Geodatenmanagements bei Auftragswerten von mehr als € 100.000 bis einschließlich € 1 Mio.“

III. § 8 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung wird in Bezug auf die Vorberatungszuständigkeiten des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales ergänzt um eine Ziffer 8:

„Grundsatzfragen der Digitalisierung.“

„Bedarfsfeststellung von Lieferungen und Leistungen im Bereich von Hard- und Software sowie von Support- und Beratungsdienstleistungen zur Digitalisierung / zur digitalen Transformation von mehr als 300.000 € bis zu 1,5 Mio. €, soweit diese Hard- und Software von Beschäftigten der Stadt Köln verwendet werden soll; insbesondere gilt dies für solche Hard- und Software, deren Einführung, Anwendung und Erweiterung der Mitbestimmungspflicht des Personalrats unterliegt.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

__________
Anmerkung:

Mündlicher Änderungsantrag von RM Jeschka (Streichung des Wortes „vorab“ in Beschlusspunkt I, Absatz 1, Ziffer 4 des Ursprungsantrages AN/0540/2021 „….. über die zuvor genannten Punkte vorab zu informieren.“)

Hinweis von Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Diemert, dass die unter Beschlusspunkt I, Absatz 1, Ziffer 4 genannte Information an den Ausschuss als Bericht im Nachhinein erfolgt. Der Rat ist damit einverstanden.