Beschluss:
Zum o.g. Beschluss (Vorlage 3225/2020) beschließt die
Bezirksvertretung folgende Ergänzungen:
- Der konkrete Bedarf an Industrie- und
Gewerbeflächen (GI und GE inkl. Zonierung) für das Rahmenplangebiet muss
ermittelt und auch verortet werden, um aktuelle wie auch die zukünftige
Gewerbeentwicklung in ausreichendem Umfang gewährleisten zu können. Dies
muss entsprechend parallel zur laufenden Ausweitung von Wohnbauflächen
erfolgen.
- Die Wandlung von Gewerbefläche in
öffentliche Grünflächen in der „Gleisharfe“ wird den seit 2004 geplanten
„qualitativen Freiraum“ endlich rechtlich verankern. Aktuell ist auf der
Fläche die Bauwagensiedlung („Osterinsel“) angesiedelt, für die daher
schnellstmöglich eine Perspektive vor Ort geschaffen werden soll.
- Der schon seit 2004 im „Verkehrskonzept
RPBR“ geplante „Durchstich“ von der Alsdorfer Straße Richtung
„Gewerbestraße/Stolberger Straße“ sollte nun auch planungsrechtlich
verankert werden, um eine zukunftsorientierte Mobilitätsplanung zu
ermöglichen.
- Die Vorlage ist als „positiv“ im Sinne
des Klimaschutzes gekennzeichnet, obwohl die explizite „Erläuterung siehe
Begründung“ in den weiteren Ausführungen und Anlagen fehlt. Grundsätzlich
scheint hier eine positive Gesamtbilanz durchaus möglich, da ja u.a. eine
Gewerbefläche in Grünfläche gewandelt wird. Allerdings fehlt der genauere
Nachweis, weshalb dies entweder nachgebessert oder aber die
Klimaschutz-Kennzeichnung entfernt werden sollte.
- In der Plandarstellung (Anlage 3) ist
ein Schreibfehler: Ein Block WA (Allgemeines Wohngebiet) wurde im jetzt
gültigen B-Plan in MI (Mischgebiet) geändert. Dieses Gebiet zwischen
St.-Vither und Elsenborner Straße soll wieder als WA gekennzeichnet werden
(siehe folgende Abb.).
Abstimmungsergebnis:
-einstimmig
zugestimmt-