Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zum o.g. Beschluss (Vorlage 3225/2020) beschließt die Bezirksvertretung folgende Ergänzungen:

 

  • Der konkrete Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen (GI und GE inkl. Zonierung) für das Rahmenplangebiet muss ermittelt und auch verortet werden, um aktuelle wie auch die zukünftige Gewerbeentwicklung in ausreichendem Umfang gewährleisten zu können. Dies muss entsprechend parallel zur laufenden Ausweitung von Wohnbauflächen erfolgen.
  • Die Wandlung von Gewerbefläche in öffentliche Grünflächen in der „Gleisharfe“ wird den seit 2004 geplanten „qualitativen Freiraum“ endlich rechtlich verankern. Aktuell ist auf der Fläche die Bauwagensiedlung („Osterinsel“) angesiedelt, für die daher schnellstmöglich eine Perspektive vor Ort geschaffen werden soll.
  • Der schon seit 2004 im „Verkehrskonzept RPBR“ geplante „Durchstich“ von der Alsdorfer Straße Richtung „Gewerbestraße/Stolberger Straße“ sollte nun auch planungsrechtlich verankert werden, um eine zukunftsorientierte Mobilitätsplanung zu ermöglichen.
  • Die Vorlage ist als „positiv“ im Sinne des Klimaschutzes gekennzeichnet, obwohl die explizite „Erläuterung siehe Begründung“ in den weiteren Ausführungen und Anlagen fehlt. Grundsätzlich scheint hier eine positive Gesamtbilanz durchaus möglich, da ja u.a. eine Gewerbefläche in Grünfläche gewandelt wird. Allerdings fehlt der genauere Nachweis, weshalb dies entweder nachgebessert oder aber die Klimaschutz-Kennzeichnung entfernt werden sollte.
  • In der Plandarstellung (Anlage 3) ist ein Schreibfehler: Ein Block WA (Allgemeines Wohngebiet) wurde im jetzt gültigen B-Plan in MI (Mischgebiet) geändert. Dieses Gebiet zwischen St.-Vither und Elsenborner Straße soll wieder als WA gekennzeichnet werden (siehe folgende Abb.).

Ein Bild, das Karte enthält.Automatisch generierte Beschreibung

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

-einstimmig zugestimmt-