Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung des Altgebäudes der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse 25 in 50739 Köln gemäß der Energieleitlinie mit Gesamtkosten inklusive Einrichtungskosten in Höhe von rund 5.186.000 Euro brutto.

Er stellt den Bedarf zur Generalsanierung fest und beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung der Baugenehmigung, der Submission, Baudurchführung und Einrichtung.

Zudem genehmigt der Rat der Stadt Köln einen Risikozuschlag in Höhe von 20 Prozent bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Betrag von rund 784.000 Euro brutto.

 

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Generalsanierung der Schule mit dem Bau eines neuen unterhalb der Schulhoffläche verlaufenden Rheindükers der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) überschneidet. Der vorgesehene Interimsstandort befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Bis zum Abschluss beider Maßnahmen wird die Schule auf das Grundstück der StEB am Niehler Damm / Bremerhavener Straße in eine Modulbauanlage ausgelagert.
Die Kosten der Auslagerung werden zwischen StEB und Gebäudewirtschaft auf der Grundlage des als Anlage 6 beigelegten Kostenverteilungsschlüssels geteilt. Der Rat stimmt dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zu. Die anteiligen Kosten für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln betragen rund 2.415.000 Euro brutto.
Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Kosten für die Einrichtung, die Auslagerung und den Risikozuschlag betragen demnach rund 8.385.000 Euro brutto.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung der investiven Kosten von rund 4.886.000 Euro erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten in Höhe von rund 113.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, finanziert wird.

 

Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 190.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von rund 110.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.

 

Interimslösungen, die städtische Grünflächen, wie bspw. Landschaftsschutzgebiete oder Parks, versiegeln bzw. für die Bäume gefällt werden müssen, werden in Zukunft abgelehnt. Als Interimslösungen sollen Sport- oder Parkplätze, oder ähnliches gefunden werden.

 

In allen Straßen um die Interimslösung soll Tempo 30, so nicht bereits vorhanden, eingeführt werden.

 

Die Bezirksvertretungen sind ab sofort über etwaige Interimslösungen vorab und im Baubeschluss ausführlich zu informieren.


Abstimmungsergebnis:

 

Bei Enthaltung von Herrn Beckhaus, Herrn Frank, Frau Feuser, Frau Havermeier und Herrn Schlieper mehrheitlich gegen die Stimme der FDP beschlossen.