Beschluss: Kenntnis genommen

Der Hauptausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

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Anmerkung:

Die Nachfragen von RM Kockerbeck wurden nach der Sitzung schriftlich eingereicht.

 

Antwort der Verwaltung zur Niederschrift:

1. Von den in der Beantwortung genannten 60 Plätzen stehen bereits 30 Plätze zur Verfügung. Ab dem 15.04.2021 werden weitere 26 Plätze hinzukommen. Es handelt sich dabei um Unterkünfte in Beherbergungsbetrieben. Aktuell verhandelt die Verwaltung über weitere 61 Plätze in Beherbergungsbetrieben.

2. Bei den genannten 38 geschaffenen Plätzen handelt es sich um Zimmer in Beherbergungsbetrieben, die selbstverständlich für die Bewohner*innen abschließbar sind und ganztägig genutzt werden können.

Es handelt sich um Einzelzimmer und Doppelzimmer, um sukzessive in den Unterkünften für Wohnungslose zu einer Einzelbelegung zu gelangen. Diese angestrebte weitere Entzerrung muss die Bedarfslage berücksichtigen und darf die Unterbringungsverpflichtung nach dem OBG NRW nicht gefährden. In allen Doppelzimmern sind abschließbare Schränke vorhanden, in denen das persönliche Eigentum eingeschlossen werden kann.

Die sozialarbeiterische Begleitung der Personen erfolgt nicht generell; aber allen in den Beherbergungsbetrieben wohnenden Menschen, die es wünschen, wird eine ambulante Begleitung nach § 67 SGB XII angeboten.