Der Hauptausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
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Anmerkung:
Die Nachfragen von RM Kockerbeck wurden nach der Sitzung schriftlich eingereicht.
Antwort der Verwaltung zur Niederschrift:
1.
Von den in der Beantwortung genannten 60 Plätzen stehen bereits 30 Plätze zur
Verfügung. Ab dem 15.04.2021 werden weitere 26 Plätze hinzukommen. Es handelt
sich dabei um Unterkünfte in Beherbergungsbetrieben. Aktuell verhandelt die
Verwaltung über weitere 61 Plätze in Beherbergungsbetrieben.
2.
Bei den genannten 38 geschaffenen Plätzen handelt es sich um Zimmer in Beherbergungsbetrieben,
die selbstverständlich für die Bewohner*innen abschließbar sind und ganztägig
genutzt werden können.
Es
handelt sich um Einzelzimmer und Doppelzimmer, um sukzessive in den
Unterkünften für Wohnungslose zu einer Einzelbelegung zu gelangen. Diese
angestrebte weitere Entzerrung muss die Bedarfslage berücksichtigen und darf
die Unterbringungsverpflichtung nach dem OBG NRW nicht gefährden. In allen
Doppelzimmern sind abschließbare Schränke vorhanden, in denen das persönliche
Eigentum eingeschlossen werden kann.
Die
sozialarbeiterische Begleitung der Personen erfolgt nicht generell; aber allen
in den Beherbergungsbetrieben wohnenden Menschen, die es wünschen, wird eine
ambulante Begleitung nach § 67 SGB XII angeboten.