Sitzung: 22.04.2021 BV1/0005/2021
Zusatz: zurückgestellt am 11.03.2021 (Corona-Schutzverordnung)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0022/2021
I. Beschluss Änderungsantrag zu Nr. 2 der Verwaltungsvorlage:
Der Finanzausschuss beschließt, die in den politischen
Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im
Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern
und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze
„Zuschüsse Bürgervereine für
Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe
von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten
und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro,
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“
in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und
Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem
Gesamtbudget (700.000 Euro in 2021)
zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte
Orte“ zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte
Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.
Ferner beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe
vorgenannter Mittel gemäß Gliederungspunkt 1 mit Ausnahme des Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine für
Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe
von 50.000 € des Beschlusses dem Ausschuss für Soziales und
Senioren zu übertragen. Dieser
Teilansatz in Höhe von 50.000 € verbleibt in der Budgetverantwortung des
Dezernates I.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
II. Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage:
1. Der Ausschuss für Soziales und Senioren
nimmt das Förderprogramm „Dritte Orte“ in der dieser Vorlage beigefügten Fassung (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Förderprogramms.
Die seitens der Fachverwaltung auf der Grundlage fristgerecht eingegangener, prüffähiger Antragstellungen zu erarbeitende Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“ wird dem Ausschuss für Soziales und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung nach Vorberatung in den örtlich betroffenen Bezirksvertretungen zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt.
2.
Der Finanzausschuss beschließt, die in den
politischen Veränderungsnachweisen 2019 und 2020 für das Haushaltsjahr 2021 im
Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern
und –zentren, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zugesetzten Teilansätze
„Zuschüsse Bürgervereine für
Instandsetzung, Renovierung und kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe
von 50.000 Euro, „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten
und soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro,
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“
in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und Vereinseinrichtungen
(ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro zu einem Gesamtbudget (700.000 Euro in 2021) zur Förderung von
Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“
zusammenzuführen, um eine flexible, bedarfs- und empfängerorientierte
Mittelbewirtschaftung zu ermöglichen.
Ferner
beschließt der Finanzausschuss, die Freigabe vorgenannter Mittel gemäß
Gliederungspunkt 1 mit Ausnahme des
Teilansatzes „Zuschüsse Bürgervereine für Instandsetzung, Renovierung und
kleinere Anschaffungen (ohne Sport)“ in Höhe von 50.000 € des Beschlusses
dem Ausschuss für Soziales und Senioren zu übertragen. Dieser Teilansatz in Höhe von 50.000 € verbleibt in der
Budgetverantwortung des Dezernates I.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.