Beschluss: ungeändert beschlossen

Der TOP wird vorgezogen und nach TOP 9.1.1 beraten.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 194. Satzung über die Festlegungen gem. § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herren Giesen, Kahlix und Schöppe)