Die Seniorenvertretung gibt zu Protokoll:

 

„Die Neufassung der Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln enthält nur minimale Änderungen zur Stärkung der Rechte der gewählten Seniorenvertretung seitens der Bevölkerung. Bezug: § 1, Abs. 1 das Recht (neu) zur Abgabe von Stellungnahmen der Seniorenvertretung gegenüber der Bezirksvertretung Rodenkirchen, dem Rat und den Ausschüssen. Somit ist die vorliegende Fassung eine Anpassung an bisherige Regelungen (Siehe Gegenüberstellung in Anlage 2), und im eigentlichen Sinne Makulatur.-

Den Konkretisierungen und Ergänzungen in der „Neufassung“ kann zugestimmt werden.

Ein demokratischer Fortschritt ist, dass in dieser Wahlperiode Verwaltung und die Seniorenvertretung erstmals „gemeinsam“ die betr. Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln und Überarbeitung abgestimmt haben.

Noch zu lösen ist die Ungleichbehandlung einer gewählten Satzungseinrichtung durch Plebiszit im Verhältnis zu ihrem derzeitigen Status einer Beratungsfunktion gegenüber den städtischen Gremien, und die Änderung der Kölner Hauptsatzung diesbezüglich (Vorliegendes Schreiben des Kölner Regierungspräsidenten April 2020).“

 

Sodann lässt Herr Giesen über die Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Ausschuss Soziales und Senioren folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt gemäß § 19 Absatz 1.8 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln die als Anlage 1 vorgelegte Neufassung der „Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln – GOGrSP“

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.