Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:

Gemäß § 36 Abs. 5 Satz2 GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Hermann-Löns-Straße/An den Seen von Parzellen 259 und 261 einschließlich bis Hermann-Löns-Str. 78r bzw. An den Seen einschließlich in Köln-Auweiler in der als Anlage 4 beigefügten Fassung.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen