Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der
Ersatzbeschaffung der Start- und Steganlagen auf der Sport- und Erholungsanlage
Fühlinger See im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Die voraussichtlichen
Kosten für die Gesamtmaßnahme bei einer Ausführung ab dem Jahre 2021 betragen
ca. 760.000,-- € brutto.
Gleichzeitig beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung
einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von
300.000,-- € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung / Unterhaltung der Sportstätten, Teilplanzeile 9, Auszahlungen
für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei der Finanzstelle
5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System. Die Deckung erfolgt
durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen bei der Finanzstelle
6601-1201-2-1031 Bonner Str.
(Nord-Süd-Stadtbahn, 3. BA), da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich
verzögert.
Für das Jahr 2021 stehen bei der Finanzstelle 5201-0801-6-5244, Fühlinger See,
Erneuerung Albano-System, Mittel in Höhe von 260.000,-- € zur Verfügung. Die
Finanzierung der darüber hinausgehenden Kassenmittel von 200.000,-- € für das
Haushaltsjahr 2021 erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung innerhalb des Budgets
des Dezernates IV, Dezernat für Bildung, Jugend und Sport.
Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in
Höhe von 460.000,-- € für das Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten, bei Finanzstelle
5201-0801-6-5244, Fühlinger See, Erneuerung Albano-System.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der AfD-Fraktion