Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für einen Neubau von zwei gestapelten Einfachturnhallen für die Kurt-Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest.

Die Gesamtkosten betragen rund 6,1 Mio. Euro brutto. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der schnellstmöglichen Umsetzung der Maßnahme durch eine*n Totalunternehmer*in.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 179.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird.

Mit der Entscheidung für den Neubau sind neben den Kosten für die Errichtung des Neubaus zusätzlich 149.000 Euro an vergeblichen Planungskosten für die nicht mehr verfolgte Generalinstandhaltung verbunden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.

1. Alternative:

Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für einen Neubau einer Zweifachturnhalle für die
Kurt-Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest. Die Gesamtkosten betragen rund 8,6 Mio. Euro brutto. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der schnellstmöglichen Umsetzung der Maßnahme durch eine*n Totalunternehmer*in.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 219.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird.

Mit der Entscheidung für den Neubau sind neben den Kosten für die Errichtung des Neubaus zusätzlich 149.000 Euro an vergeblichen Planungskosten für die nicht mehr verfolgte Generalinstandhaltung verbunden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.

2. Alternative:

Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung der Turnhalle für die Kurt-Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest. Die Gesamtkosten betragen rund 3,2 Mio. Euro brutto.

Er stellt den Bedarf für die Generalsanierung der Turnhalle fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Baumaßnahme.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 117.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird.


Abstimmungsergebnis:

Ohne Votum in nachfolgende Gremien verwiesen