Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die 240. Änderung des Flächennutzungsplans „Gesamtstädtisches Radverkehrshauptroutennetz“ gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Bei Einhaltung der PARTEI einstimmig befürwortet.