Nachtrag: 20.04.2021

Zusatz: Sammelumdruck vom 13.04.2021
Der Öffentlichkeitsstatus der o.g. Vorlage ist von nichtöffentlich auf öffentlich geändert worden.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

·         Abschließend stellt sie den um den Änderungsantrag ergänzten Beschlusstext zur Abstimmung:

Geänderter Beschluss:

Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

1.    Der Rat der Stadt Köln erklärt sich vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht damit einverstanden, dass sich die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln), in Abhängigkeit von den insgesamt eingebrachten Klärschlammmengen mit einem Gesellschafteranteil von minimal 35,6 % und maximal 46,3 % und die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit einem Gesellschafteranteil in Höhe von 24,9 % an der KLAR GmbH (Klärschlammverwertung am Rhein) nach den Maßgaben dieser Vorlage beteiligen.

2.    Die Gründung der KLAR GmbH steht unter dem Vorbehalt, dass die Mindestmenge von 30.000 t Trockenmasse (tmt) pro Jahr für die Verbrennung aufgrund von verbindlichen Entscheidungen der potenziellen Gesellschafter zur Verfügung steht.

3.    Die Beteiligung erfolgt auf Basis des in Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertragsentwurfes für die zu gründende Gesellschaft. Die Leistungsbeziehungen der StEB Köln AöR als Gesellschafterin zur KLAR GmbH sind konform zu den Vorgaben des Europäischen Beihilferechts auszugestalten.

4.    Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen insbesondere des Gesellschaftsvertrages als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.

Bei der Realisierung des Projektes ist die Anlieferung von Klärschlämmen per LKW auf das absolute Mindestmaß zu beschränken.

Die Führung des LKW-Verkehrs hat dabei unter größtmöglichem Schutz der Wohnbebauung und keinesfalls über den Ivenshofweg zu erfolgen. Vielmehr erfolgt die Anlieferung per LKW ausschließlich über die Straße „Am Ölhafen“. Diese ist auf Kosten des Vorhabenträgers im erforderlichen Umfang zu ertüchtigen.

Die LKW-Führung zur Straße „Am Ölhafen hat über die BAB A1-Industriestr-Emdener Str. zu erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.