Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt:
1. die Teilnahme am
Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) sowie die Umsetzung
der Förderbausteine
(1) Implementierung
und Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements
und
(2) Implementierung
eines rechtskreisübergreifenden, individuellen Case Managements
unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW
(MKFFI). Für das Jahr 2021 liegen die Bewilligungsbescheide der
Bezirksregierung Arnsberg bereits vor. Die Laufzeit des Projektes beginnt am 01.05.2021 und endet zum 31.12.2022.
2.
die Finanzierung des Gesamtprojektvolumens von
1.686.708,05€ wie folgt:
·
Die erforderlichen
Mittel für das Haushaltsjahr 2021 werden im Teilergebnisplan
0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es werden insgesamt
Mittel in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen i.H.v. 213.633,33€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen i.H.v. 226.666,67€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche
Aufwendungen i.H.v. 78.100,00€ benötigt.
Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile
02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen i.H.v. 463.500,00€ zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung
herangezogen. Der Eigenanteil i.H.v. 54.900,00 € wird innerhalb des Budgets des
Teilplans 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert.
·
Haushaltsjahr 2022: Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen i.H.v. 326.859,00€,
in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen i.H.v. 680.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche
Aufwendungen i.H.v. 78.100,00€ und in der
Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen i.H.v. 843.100,00€ benötigt. Diese Erträge werden zur Finanzierung
herangezogen. Die genannten Aufwendungen führen somit zu einem Mehrbedarf
gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger
Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten
Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat OB wird im Rahmen des
Haushaltsplanungsprozesses 2022ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die
erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan
0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity vorsehen.
·
Haushaltsjahr 2023: Es
werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen i.H.v.
83.349,05€ benötigt. Die genannten Aufwendungen führen
somit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung
2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst
stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat OB wird
im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel im Teilergebnisplan
0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity vorsehen.
3.
die für den Förderzeitraum (01.05.2021-.31.12.2022)
und die nachfolgende Abwicklung der Projektabschlussarbeiten vom 01.05.2021 bis
31.03.2023 befristete Einrichtung von folgenden Stellen:
Förderbaustein 1
-
1,0 E 13 TVöD bzw. A13 Lg. 2, 2. Eingangsamt LBesG
NRW (Leitung und
Strategischer
Overhead)
-
1,5 S17 TVöD S
(Strategische Steuerung Integration Zugewanderte in den
Arbeitsmarkt)
-
0,5 A7 LBesG NRW (Assistenz)
Förderbaustein 2
- 1,0 S15 TVöD
S (Mitarbeit Strategische Steuerung Beratungslandschaft
für
Zugewanderte/ Case Management in Köln und operative
Koordination
der Case-Manager*innen)
Für die
vorzeitige Besetzung ab dem 01.05.2021 werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2022
verwaltungsintern entsprechende Verrechnungsstellen bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt