Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt:

1.    die Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) sowie die Umsetzung der Förderbausteine

(1)  Implementierung und Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements und

(2)  Implementierung eines rechtskreisübergreifenden, individuellen Case Managements

unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI). Für das Jahr 2021 liegen die Bewilligungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg bereits vor. Die Laufzeit des Projektes beginnt am 01.05.2021 und endet zum 31.12.2022.

2.    die Finanzierung des Gesamtprojektvolumens von 1.686.708,05 wie folgt:

·         Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2021 werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen i.H.v. 213.633,33€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen i.H.v. 226.666,67€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen i.H.v. 78.100,00€ benötigt. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen i.H.v. 463.500,00€ zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezogen. Der Eigenanteil i.H.v. 54.900,00 € wird innerhalb des Budgets des Teilplans 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert.

·         Haushaltsjahr 2022: Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen i.H.v. 326.859,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen i.H.v. 680.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen i.H.v. 78.100,00€ und in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen i.H.v. 843.100,00€ benötigt. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezogen. Die genannten Aufwendungen führen somit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltsplanungsprozesses 2022ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity vorsehen.

·         Haushaltsjahr 2023: Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen i.H.v. 83.349,05€ benötigt. Die genannten Aufwendungen führen somit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity vorsehen.

3.    die für den Förderzeitraum (01.05.2021-.31.12.2022) und die nachfolgende Abwicklung der Projektabschlussarbeiten vom 01.05.2021 bis 31.03.2023 befristete Einrichtung von folgenden Stellen:

Förderbaustein 1

-       1,0 E 13 TVöD bzw. A13 Lg. 2, 2. Eingangsamt LBesG NRW (Leitung und
                                                                                                Strategischer Overhead)

-       1,5 S17 TVöD S  (Strategische Steuerung Integration Zugewanderte in den
                              Arbeitsmarkt)

-       0,5 A7 LBesG NRW (Assistenz)

Förderbaustein 2

-       1,0 S15 TVöD S   (Mitarbeit Strategische Steuerung Beratungslandschaft
                             für Zugewanderte/ Case Management in Köln und operative
                             Koordination der Case-Manager*innen)

Für die vorzeitige Besetzung ab dem 01.05.2021 werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2022 verwaltungsintern entsprechende Verrechnungsstellen bereitgestellt.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zugestimmt.