Beschluss: zurückgestellt

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei dem angesprochenen Sportstudio handelte es sich um eine private Anmietung des Vereins. Nachdem sich der Verein im Juni 2020 an das Sportamt mit der Bitte um Unterstützung gewandt hat, wurde dem Verein eine Trainingsfläche in der Sporthalle am Wasseramselweg angeboten, dort standen auch Lagerflächen für die Judo-Matten und Material zur Verfügung. Dies lehnte der Verein ohne Besichtigung ab. Auf Initiative des Sportamts erklärte sich außerdem das Amt für Liegenschaften bereit, die Räumlichkeiten eines früheren Sportstudios an der Bonner Straße als langfristige Trainingsstätte zur Verfügung zu stellen. Eine barrierefreie Herrichtung wäre in diesem Fall geprüft worden. Doch auch dieses Angebot wurde vom Verein ohne Besichtigung als ungeeignet abgelehnt.

Weitere Räumlichkeiten, die den Ansprüchen des Vereins an eine barrierefreie Trainingsstätte genügen, stehen dem Sportamt nicht zur Verfügung. Dem Verein bleibt aber die Möglichkeit zu einer erneuten privaten Anmietung. Bei konstruktiven Gesprächen steht das Sportamt jederzeit beratend und unterstützend zur Seite.