Nachtrag: 15.04.2021 Nummer 9
Sitzung: 23.04.2021 taB/0001/2021
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1004/2021
Beschluss:
Die
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt den Fachausschüssen des
Rates zu empfehlen, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt:
1.
die
Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) sowie die
Umsetzung der Förderbausteine
(1)
Implementierung
und Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements
und
(2)
Implementierung
eines rechtskreisübergreifenden, individuellen Case Managements
unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW
(MKFFI). Für das Jahr 2021 liegen die Bewilligungsbescheide der
Bezirksregierung Arnsberg bereits vor. Die Laufzeit des Projektes beginnt am 01.05.2021 und endet zum 31.12.2022.
2. die Finanzierung des Gesamtprojektvolumens von
1.686.708,05€ wie folgt:
·
Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr
2021 werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und
Diversity finanziert. Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile
11-Personalaufwendungen i.H.v. 213.633,33€, in der Teilplanzeile
15-Transferaufwendungen i.H.v. 226.666,67€ und
in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen i.H.v. 78.100,00€
benötigt. Darüber hinaus ist mit einem
voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine
Umlagen i.H.v. 463.500,00€ zu rechnen. Diese
Erträge werden zur Finanzierung herangezogen. Der Eigenanteil i.H.v. 54.900,00
€ wird innerhalb des Budgets des Teilplans 0504-Freiwillige Sozialleistungen
und Diversity kompensiert.
·
Haushaltsjahr 2022: Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile
11-Personalaufwendungen i.H.v. 326.859,00€, in der Teilplanzeile
15-Transferaufwendungen i.H.v. 680.000,00€ und
in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen i.H.v. 78.100,00€ und in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine
Umlagen i.H.v. 843.100,00€ benötigt. Diese
Erträge werden zur Finanzierung herangezogen. Die genannten Aufwendungen führen
somit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung
2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst
stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat OB wird
im Rahmen des Haushaltsplanungsprozesses 2022ff. innerhalb des dann
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, im
Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity vorsehen.
·
Haushaltsjahr 2023: Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile
11-Personalaufwendungen i.H.v. 83.349,05€ benötigt. Die
genannten Aufwendungen führen somit zu einem Mehrbedarf gegenüber der
beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung.
Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten
Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat OB wird im Rahmen des
Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets
die erforderlichen Mittel im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen
und Diversity vorsehen.
3. die für den Förderzeitraum (01.05.2021-.31.12.2022)
und die nachfolgende Abwicklung der Projektabschlussarbeiten vom 01.05.2021 bis
31.03.2023 befristete Einrichtung von folgenden Stellen:
Förderbaustein
1
- 1,0 E 13 TVöD bzw. A13 Lg. 2, 2. Eingangsamt LBesG
NRW
(Leitung
und Strategischer Overhead)
- 1,5 S17 TVöD S
(Strategische Steuerung Integration Zugewanderte
in
den Arbeitsmarkt)
-
0,5 A7
LBesG NRW (Assistenz)
Förderbaustein
2
-
1,0 S15
TVöD S (Mitarbeit Strategische Steuerung Beratungslandschaft
für
Zugewanderte/ Case Management in Köln und
operative
Koordination der Case-Manager*innen)
Für die
vorzeitige Besetzung ab dem 01.05.2021 werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2022
verwaltungsintern entsprechende Verrechnungsstellen bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen