Die
Bezirksvertretung Innenstadt möge beschließen:
Die
Beschlussvorlage 0284/2021 wird wie folgt ergänzt:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1.
nimmt
die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 3) zur
Kenntnis;
2.
beauftragt
die Verwaltung, soweit erforderlich das Aufhebungsverfahren fortzuführen und
dabei die Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3
Absatz 1 BauGB) zu berücksichtigen;
3.
beauftragt die
Verwaltung entsprechend der Stellungnahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Absatz 1 BauGB) ein Genehmigungs- und
Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel der Wohnbebauung zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
bei Enthaltung einer Stimme der SPD und der FDP.