Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Bezirksvertretung Innenstadt möge beschließen:

Die Beschlussvorlage 0284/2021 wird wie folgt ergänzt:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.    nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 3) zur Kenntnis;

 

2.    beauftragt die Verwaltung, soweit erforderlich das Aufhebungsverfahren fortzuführen und dabei die Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) zu berücksichtigen;

 

3.    beauftragt die Verwaltung entsprechend der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Absatz 1 BauGB) ein Genehmigungs- und Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel der Wohnbebauung zu entwickeln.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung einer Stimme der SPD und der FDP.