I.
Abstimmung über den Ursprungsantrag
Beschluss:
Der Rat beauftragt die
Verwaltung, gemäß § 71 Gemeindeordnung NRW ein Besetzungsverfahren für die Stelle der/des Beigeordneten für das
Dezernat VII mit dem Geschäftsbereich Kunst und Kultur entsprechend des
Zuschnitts und des Anforderungsprofils einzuleiten.
Die Verwaltung soll
dazu unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen ein geeignetes
Personalberatungsunternehmen auswählen und mit der Direktansprache von
geeigneten Bewerberinnen bzw. Bewerbern, der Auswertung von
Bewerbungsunterlagen, dem Einholen von Referenzen, der Führung von
Auswahlgesprächen sowie einer Darstellung der Ergebnisse zu beauftragen.
Sofern dem Personalberatungsunternehmen neben der Direktansprache von Bewerberinnen bzw. Bewerbern weitere geeignete Sondierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, können und sollen diese auch genutzt werden. Sobald die Auswahl des Personalberatungsunternehmens seitens der Verwaltung getroffen worden ist, werden die Fraktionen unverzüglich über das Ergebnis schriftlich unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.