Beschluss
1.
Die
Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt allen, die sich an der Entwicklung des
Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld beteiligt haben, allen Bürger*innen, den
Mitwirkenden des Facharbeitskreises, den Gutachtern des Büros VIA und nicht
zuletzt den Mitarbeiter*innen der Verwaltung.
Die Bezirksvertretung beschließt
das vorgelegte Radverkehrskonzept als Handlungsrahmen für die zukünftigen
Verkehrsplanungen im Stadtbezirk.
Das Gutachten bildet die Grundlage, um ein detailliertes Umsetzungskonzept zu erstellen. Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Ehrenfeld die Planungsvorschläge für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen jeweils zur Beschlussfassung vor. Das Gutachten ist als Rahmenkonzept für die Verwaltung bindend.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das Fahrradstraßennetz sowie die im Gutachten vorgeschlagenen
Verbesserungen an den bestehenden Fahrradstraßen hinsichtlich Reduzierung des
KFZ-Parkens und der Bevorrechtigung in den nächsten 1 bis 3 Jahren umzusetzen.
3.
Die Achse
Ollenhauerring-Mühlenweg-Sandweg-Subbelrather Straße- -Marienstraße-Schönsteinstraße-Bartholomäus-Schink-Straße-
Stammstraße bis Innere Kanalstraße/Höhe Fernsehturm – wird als den ganzen Stadtbezirk verbindende Route
priorisiert, die zudem hohes Verkehrswendepotential und somit
Klimaschutzrelevanz besitzt.
4.
Die
Venloer Straße wird gemäß den Empfehlungen des Gutachtens zeitnah in eine
Einbahnstraße zwischen Ehrenfeldgürtel und Innerer Kanalstraße in Richtung
Innenstadt, zwischen Ehrenfeldgürtel und Äußerer Kanalstraße stadtauswärts
umgewandelt. Zwischen der Äußeren und der Inneren Kanalstraße wird die Venloer
Straße als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20 und entsprechenden
Platzflächen als Shared-Space umgebaut. Insbesondere folgende Flächen sollen
sog. „Begegnungszonen“ bzw. Shared-Space werden:
Platzbereiche am Barthonia-Forum
an der Kirche St. Joseph,
zwischen Ehrenfeldgürtel und Bartholomäus-Schink-Straße
(Heliosschule/-gelände und Bahnhof Ehrenfeld)
vor dem Bürgerzentrum (mit Öffnung der Mauer zum Park),
Alpener Platz
Entsprechende Beschlussvorlagen sind den zuständigen Gremien noch im
Jahr 2021 vorzulegen.
5. Entlang
des gesamten Gürtels im Stadtbezirk Ehrenfeld wird durchgängig eine Autospur in
eine Fahrradstreifen mit einer Mindestbreite von 2,50m entsprechend des Beschlusses
zum Kölner Fahrradgürtel (AN/1438/2018) umgewandelt. Dazu wird zunächst mit
provisorischen Mitteln die jeweils äußere Fahrspur abgetrennt und
ausschließlich für den Fahrradverkehr und an den Haltepunkten für den ÖPNV
freigegeben. Entlang der gesamten Ehrenfelder Gürtelstrecke ist Tempo 30
anzuorden (AN/0443/2021). Eine entsprechende Beschlussvorlage ist den
zuständigen Gremien noch in 2021 vorzulegen. In einem zweiten Schritt werden
dauerhafte bauliche Maßnahmen mit einer Neuordnung des fließenden und ruhenden
Verkehrs umgesetzt. Die entsprechende Beschlussvorlage wird unter Einbeziehung
der Vorschläge für mögliche Querschnitte den zuständigen Gremien zeitnah
vorgelegt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die aufgeführten sechs Achsen mittel- bis langfristig weiterzuentwickeln, um durchgängige und attraktive Radverkehrsachsen zu schaffen.
1. Achse Oskar-Jäger-Straße – Helmholtzstraße,
2. Achse Weinsbergstraße – Widdersdorfer Straße,
3. Achse Vogelsanger Straße – Vitalisstraße,
4. gestrichen
5. Fahrradstraßenachse Feltenstraße – Rochusstraße,
6. Achse Frohnhofstraße – Mühlenweg.
Die in den Beschlusspunkten aufgeführten Maßnahmen sind unter
besonderer Berücksichtigung der Knotenpunkte umzusetzen
Im Prozess der Bearbeitung werden die Planungen auf den Achsen stets neu bewertet und an den aktuellen Stand der Entwicklung angepasst.
7.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in der
Erläuterung zum Beschlusspunkt aufgeführten, auf den definierten Achsen liegenden,
Einzelmaßnahmen kurzfristig in den nächsten 1 bis 3 Jahren umzusetzen, um so
die Achsen für den Radverkehr zu stärken. Zusätzlich werden
kurzfristig weitere Achsen für den gesamten Bezirk definiert (auch für
Ossendorf, Mengenich, Bocklemünd und Vogelsang)
8. Die Verwaltung wird
beauftragt, an allen bestehenden weiterführenden Schulen im Stadtbezirk
Ehrenfeld Fahrradabstellplätze einzurichten und an allen zukünftig geplanten
weiterführenden Schulen bedarfsgerechte Möglichkeiten zum Fahrradparken vorzuhalten.
Dabei sind die Vorschläge im Gutachten hinsichtlich Bauform, Platzierung,
Überdachung und Erweiterung ab einer Auslastung von 75% maßgeblich. Spätestens,
wenn seitens einer Schule zusätzlicher Bedarf gemeldet wird, ist davon
auszugehen, dass eine entsprechende Auslastung vorliegt und eine Erweiterung
umzusetzen ist.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, die gute und konstruktive Zusammenarbeit in den „Runden Tischen Radverkehr“ fortzuführen und die Beteiligung und Weiterentwicklung bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes sicherzustellen.
a.
Bei der Planung
sind bei einzelnen Maßnahmen des Maßnahmenkatasters und deren Umsetzung der
Runde Tisch Radverkehr sowie die Bezirksvertretung einzubeziehen.
b.
Ein geeignetes (kontinuierliches ggf. digitales und/oder öffentliches)
Partizipationsverfahren ist durch die Verwaltung vorzuschlagen und nach
Abstimmung mit der Bezirksvertretung und den Fachverbänden durchzuführen.
c. Damit eine Vielfalt und annähernde
Repräsentativität bei der Beteiligung erzielt wird, werden auch Bürger*innen
beteiligt, beispielsweise per Zufallsauswahl (aleatorisches Verfahren),
10. Das Maßnahmenkataster ist mittels einer digitalen Karte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. In regelmäßigen, kurzen Abständen ist das digitale Kartenwerk zu aktualisieren und die Umsetzungsstände darzustellen.
Das digitale Kartenwerk ist permanent zu aktualisieren und die
Umsetzungsstände sind darzustellen.
11. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Maßnahmenvorschläge
a. zur Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr,
b. zur Verbesserung der Radverkehrsführung an Lichtsignalanlagen (LSA),
c. zum Abbau von Barrieren für Radfahrende und
d. zur Sanierung von baulichen Radverkehrsanlagen
entsprechende
Umsetzungsprogramme zu erarbeiten, sowie bei den bereits laufenden Programmen
z. B. Radsanierungsprogramm, Abbau LSA / Erneuerung LSA in Priorität zu
berücksichtigen. Das bereits beschlossene Radverkehrshauptnetz
ist bei der verkehrsrechtlichen Genehmigung von Bauvorhaben im Bezirk und den
diesbezüglichen verkehrsrechtlichen Anordnungen ab sofort als
mobilitätsrelevantes Verkehrsnetz zugrunde zu legen. Baustellen in diesem Netz
sind stets gemäß dem AGFS-Standard abzusichern bzw. ist dies entsprechend
anzuordnen und durchzusetzen. Im Zweifelsfall findet vor Genehmigung bzw.
Anordnung eine Abstimmung zwischen dem Baustellenmanagement und dem Team des
Fahrradbeauftragten statt.
Bei allen verkehrsrechtlichen Anordnungen
sind neben den Belangen der Radfahrer*innen sind daher insbesondere immer auch
die Belange der Fußgänger*innen zu berücksichtigen, dazu ist der/die
Fußgängerbeauftragte ist, ist einzubinden.
12.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die im Kodex zum Heliosgelände festgelegte
Umsetzung eines innovativen Verkehrskonzept, insbesondere mit Shared-Space
Heliosstraße, Platz am Heliosturm und Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes im
Rahmen des Radverkehrskonzeptes mit der Zielvorgabe einer Fertigstellung bis
zur voraussichtlichen Eröffnung der Heliosschule zum Schuljahr 2024/25
umzusetzen.
13.
Sämtliche
Maßnahmen sind innerhalb der kommenden 10 Jahre abzuschließen. Dafür ist ein
Umsetzungsplan aufzustellen.
14.
Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen
und personellen Voraussetzungen für eine zügige Maßnahmenrealisierung zu
schaffen, die für eine
Maßnahmenrealisierung innerhalb der kommenden zehn Jahre notwendig sind.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) bei Enthaltung von Bezirksvertreter Hanselmann (SPD-Fraktion).
Persönliche Erklärung von Bezirksvertreter Hanselmann
(SPD-Fraktion) zum TOP 9.1, Radverkehrskonzept
Es ist unbestritten, dass zur Verbesserung des Radverkehrs im Stadtbezirk Ehrenfeld einige Anstrengungen unternommen werden müssen. Dafür bildet das Radverkehrskonzept sicherlich eine wesentliche Grundlage.
Allerdings konzentriert es sich ausschließlich auf den Radverkehr und ignoriert die Belange aller anderen Verkehrsteilnehmer. Insbesondere bei der Umsetzung der Maßnahmen aus diesem Konzept sind aber auch andere Verkehrsteilnehmer wesentlich betroffen.
Als Beispiel nenne ich die teilweise geplante ersatzlose Streichung von Parkflächen. Dass dadurch die Menge der Kfz reduziert würde, ist eher ein frommer Wunsch.
Die Realität und die Prognosen zeigen, dass der Autoverkehr sowohl mit Verbrennungsmotoren, als auch mit Elektromotoren noch lange Realität bleiben wird.
Diese Fahrzeuge brauchen nicht nur einen Parkraum, sondern auch Lademöglichkeiten.
Es gäbe noch weitere Problembereiche anzusprechen, die im Zusammenhang mit einer Verbesserung des Radverkehrs zu denken wären. Die Regelung des ruhenden Verkehrs, Parkraum für Lastenräder, Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fußgänger, um nur einige zu nennen.
Viele Menschen in unserem Stadtbezirk befürchten, dass das schon spürbare Spannungsverhältnis zwischen Rad- und Autofahrern zunehmen wird.
Die Auswirkungen auf die Stadtteile Bickendorf und Ossendorf sehe ich im Hinblick auf die Akzeptanz mit Sorge.
Daher wären Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs eingebettet in einem ganzheitlichen Mobilitätskonzept, das alle Verkehrsteilnehmer berücksichtigt, angebrachter gewesen.
Es gibt bereits einen Plan mit dem Titel Köln Mobil 2025, der aber wahrscheinlich in Vergessenheit geraten ist, oder aber keine Rolle mehr spielen soll.“