Beschluss

 

1.    Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt allen, die sich an der Entwicklung des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld beteiligt haben, allen Bürger*innen, den Mitwirkenden des Facharbeitskreises, den Gutachtern des Büros VIA und nicht zuletzt den Mitarbeiter*innen der Verwaltung.

 

Die Bezirksvertretung beschließt das vorgelegte Radverkehrskonzept als Handlungsrahmen für die zukünftigen Verkehrsplanungen im Stadtbezirk.

 

Das Gutachten bildet die Grundlage, um ein detailliertes Umsetzungskonzept zu erstellen. Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Ehrenfeld die Planungsvorschläge für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen jeweils zur Beschlussfassung vor. Das Gutachten ist als Rahmenkonzept für die Verwaltung bindend.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Fahrradstraßennetz sowie die im Gutachten vorgeschlagenen Verbesserungen an den bestehenden Fahrradstraßen hinsichtlich Reduzierung des KFZ-Parkens und der Bevorrechtigung in den nächsten 1 bis 3 Jahren umzusetzen.

 

3.    Die Achse Ollenhauerring-Mühlenweg-Sandweg-Subbelrather Straße- -Marienstraße-Schönsteinstraße-Bartholomäus-Schink-Straße- Stammstraße bis Innere Kanalstraße/Höhe Fernsehturm – wird als den ganzen Stadtbezirk verbindende Route priorisiert, die zudem hohes Verkehrswendepotential und somit Klimaschutzrelevanz besitzt.

 

4.    Die Venloer Straße wird gemäß den Empfehlungen des Gutachtens zeitnah in eine Einbahnstraße zwischen Ehrenfeldgürtel und Innerer Kanalstraße in Richtung Innenstadt, zwischen Ehrenfeldgürtel und Äußerer Kanalstraße stadtauswärts umgewandelt. Zwischen der Äußeren und der Inneren Kanalstraße wird die Venloer Straße als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20 und entsprechenden Platzflächen als Shared-Space umgebaut. Insbesondere folgende Flächen sollen sog. „Begegnungszonen“ bzw. Shared-Space werden:

 

Platzbereiche am Barthonia-Forum

an der Kirche St. Joseph,

zwischen Ehrenfeldgürtel und Bartholomäus-Schink-Straße (Heliosschule/-gelände und Bahnhof Ehrenfeld)

vor dem Bürgerzentrum (mit Öffnung der Mauer zum Park),

Alpener Platz

 

Entsprechende Beschlussvorlagen sind den zuständigen Gremien noch im Jahr 2021 vorzulegen.

 

5.    Entlang des gesamten Gürtels im Stadtbezirk Ehrenfeld wird durchgängig eine Autospur in eine Fahrradstreifen mit einer Mindestbreite von 2,50m entsprechend des Beschlusses zum Kölner Fahrradgürtel (AN/1438/2018) umgewandelt. Dazu wird zunächst mit provisorischen Mitteln die jeweils äußere Fahrspur abgetrennt und ausschließlich für den Fahrradverkehr und an den Haltepunkten für den ÖPNV freigegeben. Entlang der gesamten Ehrenfelder Gürtelstrecke ist Tempo 30 anzuorden (AN/0443/2021). Eine entsprechende Beschlussvorlage ist den zuständigen Gremien noch in 2021 vorzulegen. In einem zweiten Schritt werden dauerhafte bauliche Maßnahmen mit einer Neuordnung des fließenden und ruhenden Verkehrs umgesetzt. Die entsprechende Beschlussvorlage wird unter Einbeziehung der Vorschläge für mögliche Querschnitte den zuständigen Gremien zeitnah vorgelegt.

 

 

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, die aufgeführten sechs Achsen mittel- bis langfristig weiterzuentwickeln, um durchgängige und attraktive Radverkehrsachsen zu schaffen.

 

1.    Achse Oskar-Jäger-Straße – Helmholtzstraße,

2.    Achse Weinsbergstraße – Widdersdorfer Straße,

3.    Achse Vogelsanger Straße – Vitalisstraße,

4.    gestrichen

5.     Fahrradstraßenachse Feltenstraße – Rochusstraße,

6.    Achse Frohnhofstraße – Mühlenweg.

 

 

Die in den Beschlusspunkten aufgeführten Maßnahmen sind unter besonderer Berücksichtigung der Knotenpunkte umzusetzen

Im Prozess der Bearbeitung werden die Planungen auf den Achsen stets neu bewertet und an den aktuellen Stand der Entwicklung angepasst.

 

7.    Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Erläuterung zum Beschlusspunkt aufgeführten, auf den definierten Achsen liegenden, Einzelmaßnahmen kurzfristig in den nächsten 1 bis 3 Jahren umzusetzen, um so die Achsen für den Radverkehr zu stärken. Zusätzlich werden kurzfristig weitere Achsen für den gesamten Bezirk definiert (auch für Ossendorf, Mengenich, Bocklemünd und Vogelsang)

 

8.    Die Verwaltung wird beauftragt, an allen bestehenden weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Ehrenfeld Fahrradabstellplätze einzurichten und an allen zukünftig geplanten weiterführenden Schulen bedarfsgerechte Möglichkeiten zum Fahrradparken vorzuhalten. Dabei sind die Vorschläge im Gutachten hinsichtlich Bauform, Platzierung, Überdachung und Erweiterung ab einer Auslastung von 75% maßgeblich. Spätestens, wenn seitens einer Schule zusätzlicher Bedarf gemeldet wird, ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Auslastung vorliegt und eine Erweiterung umzusetzen ist.

 

9.    Die Verwaltung wird beauftragt, die gute und konstruktive Zusammenarbeit in den „Runden Tischen Radverkehr“ fortzuführen und die Beteiligung und Weiterentwicklung bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes sicherzustellen.

 

a.    Bei der Planung sind bei einzelnen Maßnahmen des Maßnahmenkatasters und deren Umsetzung der Runde Tisch Radverkehr sowie die Bezirksvertretung einzubeziehen.

b.    Ein geeignetes (kontinuierliches ggf. digitales und/oder öffentliches) Partizipationsverfahren ist durch die Verwaltung vorzuschlagen und nach Abstimmung mit der Bezirksvertretung und den Fachverbänden durchzuführen.

c.    Damit eine Vielfalt und annähernde Repräsentativität bei der Beteiligung erzielt wird, werden auch Bürger*innen beteiligt, beispielsweise per Zufallsauswahl (aleatorisches Verfahren),

 

10.  Das Maßnahmenkataster ist mittels einer digitalen Karte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. In regelmäßigen, kurzen Abständen ist das digitale Kartenwerk zu aktualisieren und die Umsetzungsstände darzustellen.

Das digitale Kartenwerk ist permanent zu aktualisieren und die Umsetzungsstände sind darzustellen.

 

 

 

11.  Die Verwaltung wird beauftragt, für die Maßnahmenvorschläge

a.    zur Öffnung von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr,

b.    zur Verbesserung der Radverkehrsführung an Lichtsignalanlagen (LSA),

c.    zum Abbau von Barrieren für Radfahrende und

d.    zur Sanierung von baulichen Radverkehrsanlagen

entsprechende Umsetzungsprogramme zu erarbeiten, sowie bei den bereits laufenden Programmen z. B. Radsanierungsprogramm, Abbau LSA / Erneuerung LSA in Priorität zu berücksichtigen. Das bereits beschlossene Radverkehrshauptnetz ist bei der verkehrsrechtlichen Genehmigung von Bauvorhaben im Bezirk und den diesbezüglichen verkehrsrechtlichen Anordnungen ab sofort als mobilitätsrelevantes Verkehrsnetz zugrunde zu legen. Baustellen in diesem Netz sind stets gemäß dem AGFS-Standard abzusichern bzw. ist dies entsprechend anzuordnen und durchzusetzen. Im Zweifelsfall findet vor Genehmigung bzw. Anordnung eine Abstimmung zwischen dem Baustellenmanagement und dem Team des Fahrradbeauftragten statt.

 

Bei allen verkehrsrechtlichen Anordnungen sind neben den Belangen der Radfahrer*innen sind daher insbesondere immer auch die Belange der Fußgänger*innen zu berücksichtigen, dazu ist der/die Fußgängerbeauftragte ist, ist einzubinden.

 

12.  Die Verwaltung wird beauftragt, die im Kodex zum Heliosgelände festgelegte Umsetzung eines innovativen Verkehrskonzept, insbesondere mit Shared-Space Heliosstraße, Platz am Heliosturm und Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes im Rahmen des Radverkehrskonzeptes mit der Zielvorgabe einer Fertigstellung bis zur voraussichtlichen Eröffnung der Heliosschule zum Schuljahr 2024/25 umzusetzen.

 

13.  Sämtliche Maßnahmen sind innerhalb der kommenden 10 Jahre abzuschließen. Dafür ist ein Umsetzungsplan aufzustellen.

 

 

14.  Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen und personellen Voraussetzungen für eine zügige Maßnahmenrealisierung zu schaffen, die für eine Maßnahmenrealisierung innerhalb der kommenden zehn Jahre notwendig sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) bei Enthaltung von Bezirksvertreter Hanselmann (SPD-Fraktion).

 

 

Persönliche Erklärung von Bezirksvertreter Hanselmann (SPD-Fraktion) zum TOP 9.1, Radverkehrskonzept

 

Es ist unbestritten, dass zur Verbesserung des Radverkehrs im Stadtbezirk Ehrenfeld einige Anstrengungen unternommen werden müssen. Dafür bildet das Radverkehrskonzept sicherlich eine wesentliche Grundlage.

 

Allerdings konzentriert es sich ausschließlich auf den Radverkehr und ignoriert die Belange aller anderen Verkehrsteilnehmer. Insbesondere bei der Umsetzung der Maßnahmen aus diesem Konzept sind aber auch andere Verkehrsteilnehmer wesentlich betroffen.

 

Als Beispiel nenne ich die teilweise geplante ersatzlose Streichung von Parkflächen. Dass dadurch die Menge der Kfz reduziert würde, ist eher ein frommer Wunsch.

 

Die Realität und die Prognosen zeigen, dass der Autoverkehr sowohl mit Verbrennungsmotoren, als auch mit Elektromotoren noch lange Realität bleiben wird.

 

Diese Fahrzeuge brauchen nicht nur einen Parkraum, sondern auch Lademöglichkeiten.

 

Es gäbe noch weitere Problembereiche anzusprechen, die im Zusammenhang mit einer Verbesserung des Radverkehrs zu denken wären. Die Regelung des ruhenden Verkehrs, Parkraum für Lastenräder, Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fußgänger, um nur einige zu nennen.

 

Viele Menschen in unserem Stadtbezirk befürchten, dass das schon spürbare Spannungsverhältnis zwischen Rad- und Autofahrern zunehmen wird.

 

Die Auswirkungen auf die Stadtteile Bickendorf und Ossendorf sehe ich im Hinblick auf die Akzeptanz mit Sorge.

 

Daher wären Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs eingebettet in einem ganzheitlichen Mobilitätskonzept, das alle Verkehrsteilnehmer berücksichtigt, angebrachter gewesen.

 

Es gibt bereits einen Plan mit dem Titel Köln Mobil 2025, der aber wahrscheinlich in Vergessenheit geraten ist, oder aber keine Rolle mehr spielen soll.“