Beschluss:
(1) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt
die Verwaltung, für die Stadtquartiere Neuehrenfeld-Lukasstraße,
Neuehrenfeld-Herkules Hochhaus, Neuehrenfeld-Liebigstraße sowie
Neuehrenfeld-Schlachthof-Süd umgehend eine Soziale Erhaltungssatzung gemäß §
172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und/oder andere
Instrumente zu ergreifen, die Verdrängungs- und Aufwertungsprozesse verhindern
helfen. Eine entsprechende Vorlage ist den entsprechenden politischen
Gremien bis zum Ende des 3. Quartals 2021 vorzulegen.
(2) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet den
Stadtentwicklungsausschuss, einen vorläufigen Beschluss zur Aufstellung einer
Sozialen Erhaltungssatzung für alle bis dato beschlossenen Gebiete, zu treffen.
Für die Dauer von einem Jahr werden alle Genehmigungen für Bauvorhaben und
Umnutzungen, die unter den Genehmigungsvorbehalt in einem Satzungsgebiet fallen
würden, zurückgestellt.
(3) Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den
Rat der Stadt Köln auf, sie im Schutz aller Quartiere im Stadtbezirk Ehrenfeld
zu unterstützen und durch die entsprechende politische Beschlussfassung die
personellen und finanziellen Ressourcen – ggf. auch unter Hinzuziehung externer
Fachbüros – bereitzustellen, die für die zeitnahe Einrichtung weiterer Sozialer
Erhaltungssatzungen erforderlich sind.
(4) Die Verwaltung wird aufgefordert, das
Indikatorenset sowie die Ergebnisse der Dauerbeobachtung der Bezirksvertretung
Ehrenfeld unverzüglich vorzustellen.
(5) Die Verwaltung wird gebeten, das
Indikatorenset sowie die Ergebnisse der Dauerbeobachtung im Rahmen der Offenen
Daten Köln zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) bei Enthaltung von Bezirksvertreter Pehoviak (Klima Freunde) und Bezirksvertreter Scholz (GUT).