Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

(1)  Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, für die Stadtquartiere Neuehrenfeld-Lukasstraße, Neuehrenfeld-Herkules Hochhaus, Neuehrenfeld-Liebigstraße sowie Neuehrenfeld-Schlachthof-Süd umgehend eine Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und/oder andere Instrumente zu ergreifen, die Verdrängungs- und Aufwertungsprozesse verhindern helfen. Eine entsprechende Vorlage ist den entsprechenden politischen Gremien bis zum Ende des 3. Quartals 2021 vorzulegen.

 

(2)  Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet den Stadtentwicklungsausschuss, einen vorläufigen Beschluss zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für alle bis dato beschlossenen Gebiete, zu treffen. Für die Dauer von einem Jahr werden alle Genehmigungen für Bauvorhaben und Umnutzungen, die unter den Genehmigungsvorbehalt in einem Satzungsgebiet fallen würden, zurückgestellt.

 

(3)  Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert den Rat der Stadt Köln auf, sie im Schutz aller Quartiere im Stadtbezirk Ehrenfeld zu unterstützen und durch die entsprechende politische Beschlussfassung die personellen und finanziellen Ressourcen – ggf. auch unter Hinzuziehung externer Fachbüros – bereitzustellen, die für die zeitnahe Einrichtung weiterer Sozialer Erhaltungssatzungen erforderlich sind.

 

(4)  Die Verwaltung wird aufgefordert, das Indikatorenset sowie die Ergebnisse der Dauerbeobachtung der Bezirksvertretung Ehrenfeld unverzüglich vorzustellen.

 

(5)  Die Verwaltung wird gebeten, das Indikatorenset sowie die Ergebnisse der Dauerbeobachtung im Rahmen der Offenen Daten Köln zur Verfügung zu stellen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) bei Enthaltung von Bezirksvertreter Pehoviak (Klima Freunde) und Bezirksvertreter Scholz (GUT).