Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss

 

Die Vorlage zum Radverkehrskonzept Ehrenfeld wird wie folgt geändert:

 

a)    Punkt 2 wird folgendermaßen geändert:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Fahrradstraßennetz sowie die im Gutachten vorgeschlagenen Verbesserungen an den bestehenden Fahrradstraßen hinsichtlich Reduzierung des KFZ-Parkens und der Bevorrechtigung in den nächsten 1 bis 3 Jahren umzusetzen.

 

b)    Als neuer Punkt 3 wird in die Beschlussvorlage aufgenommen:

Die Achse Ollenhauerring-Mühlenweg-Sandweg-Subbelrather Straße-Marienstraße-Schönsteinstraße-Bartholomäus-Schink-Straße-Stammstraße wird als den ganzen Stadtbezirk verbindende Route priorisiert, die zudem hohes Verkehrswendepotential und somit Klimaschutzrelevanz besitzt.

 

c)    Als neuer Punkt 4 wird in die Beschlussvorlage aufgenommen:

Die Venloer Straße wird gemäß den Empfehlungen des Gutachtens zeitnah in eine Einbahnstraße zwischen Ehrenfeldgürtel und Innerer Kanalstraße in Richtung Innenstadt, zwischen Ehrenfeldgürtel und Äußerer Kanalstraße stadtauswärts umgewandelt. Zwischen der Äußeren und der Inneren Kanalstraße wird die Venloer Straße als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20 und entsprechenden Platzflächen als Shared-Space umgebaut. Insbesondere folgende Flächen sollen sog. „Begegnungszonen“ bzw. Shared-Space werden:

·         Platzbereiche am Barthonia-Forum

·         an der Kirche St. Joseph,

·         zwischen Ehrenfeldgürtel und Bartholomäus-Schink-Straße (Heliosschule/-gelände und Bahnhof Ehrenfeld)

·         vor dem Bürgerzentrum (mit Öffnung der Mauer zum Park),

·         Alpener Platz

Entsprechende Beschlussvorlagen sind den zuständigen Gremien noch im Jahr 2021 vorzulegen.

d)    Als neuer Punkt 5 wird in die Beschlussvorlage aufgenommen:

Entlang des gesamten Gürtels im Stadtbezirk Ehrenfeld wird durchgängig eine Autospur in eine Fahrradstreifen mit einer Mindestbreite von 2,50m entsprechend des Beschlusses zum Kölner Fahrradgürtel (AN/1438/2018) umgewandelt. Dazu wird zunächst mit provisorischen Mitteln die jeweils äußere Fahrspur abgetrennt und ausschließlich für den Fahrradverkehr und an den Haltepunkten für den ÖPNV freigegeben. Entlang der gesamten Ehrenfelder Gürtelstrecke ist Tempo 30 anzuorden (AN/0443/2021). Eine entsprechende Beschlussvorlage ist den zuständigen Gremien noch in 2021 vorzulegen. In einem zweiten Schritt werden dauerhafte bauliche Maßnahmen mit einer Neuordnung des fließenden und ruhenden Verkehrs umgesetzt. Die entsprechende Beschlussvorlage wird unter Einbeziehung der Vorschläge für mögliche Querschnitte den zuständigen Gremien zeitnah vorgelegt.

 

e)    Alter Punkt 3 wird Punkt 6, die Achse 4 (Marienstraße-Stammstraße) wird gestrichen sowie um folgenden Text ergänzt:

Die in dem Beschlusspunkten aufgeführten Maßnahmen sind unter besonderer Berücksichtigung der Knotenpunkte umzusetzen

 

f)     Alter Punkt 4 wird Punkt 7 und um folgenden Text ergänzt

Zusätzlich werden kurzfristig weitere Achsen für den gesamten Bezirk definiert (auch für Ossendorf, Mengenich, Bocklemünd und Vogelsang)

 

g)    Alter Punkt 5 wird Punkt 8 und folgendermaßen gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, an allen bestehenden weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Ehrenfeld Fahrradabstellplätze einzurichten und an allen zukünftig geplanten weiterführenden Schulen bedarfsgerechte Möglichkeiten zum Fahrradparken vorzuhalten. Dabei sind die Vorschläge im Gutachten hinsichtlich Bauform, Platzierung, Überdachung und Erweiterung ab einer Auslastung von 75% maßgeblich. Spätestens, wenn seitens einer Schule zusätzlicher Bedarf gemeldet wird, ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Auslastung vorliegt und eine Erweiterung umzusetzen ist.

 

h)    Alter Punkt 6 wird Punkt 9 und um folgenden Text ergänzt:

a.    Bei der Planung sind bei einzelnen Maßnahmen des Maßnahmenkatasters und deren Umsetzung der Runde Tisch Radverkehr sowie die Bezirksvertretung einzubeziehen.

b.    Ein geeignetes (kontinuierliches ggf. digitales und/oder öffentliches) Partizipationsverfahren ist durch die Verwaltung vorzuschlagen und nach Abstimmung mit der Bezirksvertretung und den Fachverbänden durchzuführen.

 

i)      Alter Punkt 8 wird Punkt 11 und um folgenden Text ergänzt:

Das bereits beschlossene Radverkehrshauptnetz ist bei der verkehrsrechtlichen Genehmigung von Bauvorhaben im Bezirk und den diesbezüglichen verkehrsrechtlichen Anordnungen ab sofort als mobilitätsrelevantes Verkehrsnetz zugrunde zu legen. Baustellen in diesem Netz sind stets gemäß dem AGFS-Standard abzusichern bzw. ist dies entsprechend anzuordnen und durchzusetzen. Im Zweifelsfall findet vor Genehmigung bzw. Anordnung eine Abstimmung zwischen dem Baustellenmanagement und dem Team des Fahrradbeauftragten statt.

j)      Neuer Punkt 12:

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Kodex zum Heliosgelände festgelegte Umsetzung eines innovativen Verkehrskonzept, insbesondere mit Shared-Space Heliosstraße, Platz am Heliosturm und Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes im Rahmen des Radverkehrskonzeptes mit der Zielvorgabe einer Fertigstellung bis zur voraussichtlichen Eröffnung der Heliosschule zum Schuljahr 2024/25 umzusetzen.

 

k)    Neuer Punkt 13:

Sämtliche Maßnahmen sind innerhalb der kommenden 10 Jahre abzuschließen. Dafür ist ein Umsetzungsplan aufzustellen.

 

l)      Alter Punkt 9 wird Punkt 14 und um folgenden Text ergänzt:

(…), die für eine Maßnahmenrealisierung innerhalb der kommenden zehn Jahren notwendig sind.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) bei Enthaltung von Bezirksvertreter Hanselmann (SPD-Fraktion).