Beschluss
Die Vorlage zum Radverkehrskonzept Ehrenfeld wird wie folgt geändert:
a)
Punkt 2 wird folgendermaßen geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Fahrradstraßennetz sowie die im
Gutachten vorgeschlagenen Verbesserungen an den bestehenden Fahrradstraßen
hinsichtlich Reduzierung des KFZ-Parkens und der Bevorrechtigung in den
nächsten 1 bis 3 Jahren umzusetzen.
b)
Als neuer Punkt 3 wird in die Beschlussvorlage
aufgenommen:
Die Achse
Ollenhauerring-Mühlenweg-Sandweg-Subbelrather
Straße-Marienstraße-Schönsteinstraße-Bartholomäus-Schink-Straße-Stammstraße
wird als den ganzen Stadtbezirk verbindende Route priorisiert, die zudem hohes
Verkehrswendepotential und somit Klimaschutzrelevanz besitzt.
c)
Als neuer Punkt 4 wird in die Beschlussvorlage
aufgenommen:
Die Venloer Straße wird gemäß den Empfehlungen des
Gutachtens zeitnah in eine Einbahnstraße zwischen Ehrenfeldgürtel und Innerer
Kanalstraße in Richtung Innenstadt, zwischen Ehrenfeldgürtel und Äußerer
Kanalstraße stadtauswärts umgewandelt. Zwischen der Äußeren und der Inneren
Kanalstraße wird die Venloer Straße als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit
Tempo 20 und entsprechenden Platzflächen als Shared-Space umgebaut.
Insbesondere folgende Flächen sollen sog. „Begegnungszonen“ bzw. Shared-Space
werden:
·
Platzbereiche am
Barthonia-Forum
·
an der Kirche St.
Joseph,
·
zwischen
Ehrenfeldgürtel und Bartholomäus-Schink-Straße (Heliosschule/-gelände und
Bahnhof Ehrenfeld)
·
vor dem
Bürgerzentrum (mit Öffnung der Mauer zum Park),
·
Alpener Platz
Entsprechende Beschlussvorlagen sind den
zuständigen Gremien noch im Jahr 2021 vorzulegen.
d)
Als neuer Punkt 5 wird in die Beschlussvorlage
aufgenommen:
Entlang des gesamten Gürtels im Stadtbezirk
Ehrenfeld wird durchgängig eine Autospur in eine Fahrradstreifen mit einer
Mindestbreite von 2,50m entsprechend des Beschlusses zum Kölner Fahrradgürtel
(AN/1438/2018) umgewandelt. Dazu wird zunächst mit provisorischen Mitteln die
jeweils äußere Fahrspur abgetrennt und ausschließlich für den Fahrradverkehr
und an den Haltepunkten für den ÖPNV freigegeben. Entlang der gesamten
Ehrenfelder Gürtelstrecke ist Tempo 30 anzuorden (AN/0443/2021). Eine
entsprechende Beschlussvorlage ist den zuständigen Gremien noch in 2021
vorzulegen. In einem zweiten Schritt werden dauerhafte bauliche Maßnahmen mit
einer Neuordnung des fließenden und ruhenden Verkehrs umgesetzt. Die
entsprechende Beschlussvorlage wird unter Einbeziehung der Vorschläge für
mögliche Querschnitte den zuständigen Gremien zeitnah vorgelegt.
e)
Alter Punkt 3 wird Punkt 6, die Achse 4
(Marienstraße-Stammstraße) wird gestrichen sowie um folgenden Text ergänzt:
Die in dem Beschlusspunkten aufgeführten Maßnahmen
sind unter besonderer Berücksichtigung der Knotenpunkte umzusetzen
f)
Alter Punkt 4 wird Punkt 7 und um folgenden Text
ergänzt
Zusätzlich werden
kurzfristig weitere Achsen für den gesamten Bezirk definiert (auch für
Ossendorf, Mengenich, Bocklemünd und Vogelsang)
g)
Alter Punkt 5 wird Punkt 8 und folgendermaßen
gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, an allen bestehenden weiterführenden Schulen
im Stadtbezirk Ehrenfeld Fahrradabstellplätze einzurichten und an allen
zukünftig geplanten weiterführenden Schulen bedarfsgerechte Möglichkeiten zum
Fahrradparken vorzuhalten. Dabei sind die Vorschläge im Gutachten hinsichtlich
Bauform, Platzierung, Überdachung und Erweiterung ab einer Auslastung von 75%
maßgeblich. Spätestens, wenn seitens einer Schule zusätzlicher Bedarf gemeldet
wird, ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Auslastung vorliegt und
eine Erweiterung umzusetzen ist.
h)
Alter Punkt 6 wird Punkt 9 und um folgenden Text
ergänzt:
a.
Bei der Planung sind bei einzelnen Maßnahmen des
Maßnahmenkatasters und deren Umsetzung der Runde Tisch Radverkehr sowie die
Bezirksvertretung einzubeziehen.
b.
Ein geeignetes (kontinuierliches ggf. digitales
und/oder öffentliches) Partizipationsverfahren ist durch die Verwaltung
vorzuschlagen und nach Abstimmung mit der Bezirksvertretung und den
Fachverbänden durchzuführen.
i)
Alter Punkt 8 wird Punkt 11 und um folgenden Text
ergänzt:
Das bereits beschlossene Radverkehrshauptnetz ist
bei der verkehrsrechtlichen Genehmigung von Bauvorhaben im Bezirk und den
diesbezüglichen verkehrsrechtlichen Anordnungen ab sofort als
mobilitätsrelevantes Verkehrsnetz zugrunde zu legen. Baustellen in diesem Netz
sind stets gemäß dem AGFS-Standard abzusichern bzw. ist dies entsprechend
anzuordnen und durchzusetzen. Im Zweifelsfall findet vor Genehmigung bzw.
Anordnung eine Abstimmung zwischen dem Baustellenmanagement und dem Team des
Fahrradbeauftragten statt.
j)
Neuer Punkt 12:
Die Verwaltung
wird beauftragt, die im Kodex zum Heliosgelände festgelegte Umsetzung eines
innovativen Verkehrskonzept, insbesondere mit Shared-Space Heliosstraße, Platz
am Heliosturm und Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes im Rahmen des
Radverkehrskonzeptes mit der Zielvorgabe einer Fertigstellung bis zur
voraussichtlichen Eröffnung der Heliosschule zum Schuljahr 2024/25 umzusetzen.
k)
Neuer Punkt 13:
Sämtliche Maßnahmen sind innerhalb der kommenden 10
Jahre abzuschließen. Dafür ist ein Umsetzungsplan aufzustellen.
l)
Alter Punkt 9 wird Punkt
14 und um folgenden Text ergänzt:
(…), die für eine Maßnahmenrealisierung innerhalb
der kommenden zehn Jahren notwendig sind.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) bei Enthaltung von Bezirksvertreter Hanselmann (SPD-Fraktion).