Nachtrag: 03.05.2021

Beschluss: geändert beschlossen

1. Geänderter Beschluss:

 

Der Stadtbezirk Chorweiler leidet unter verschiedensten, strukturellen Problemen, welche durch eine katastrophale - seit Jahrzehnten verschleppte städtische Planung -  im Bezirk wirksam sind. Es ist deshalb den Menschen vor Ort in Merkenich und im gesamten Stadtbezirk nicht zuzumuten, weitere Belastungen auf sich zunehmen.

 

·         Der Stadtbezirk leidet unter einer nur mangelhaft vorhandenen Verkehrsplanung. Eine massive Ausweitung der PKW- und LKW-Fahrten ist seit langem festzustellen. Der damit verbundenen, oftmals alles zuparkenden PKW-und LKW-Flut wird von Seiten der Stadt nichts entgegengesetzt. Die Sanierung und Instandsetzung von Straßen erfolgt nicht zielführend genug und ist nicht ausreichend

·         Insbesondere der Stadtteil Merkenich aber auch ein Großteil des Stadtbezirks Chorweiler ist von Anlagen der Großchemie umfasst. Hinzu kommen drei sich unmittelbar in der Nachbarschaft befindende, im Dauerbetrieb laufende Müllverbrennungsanlagen

·         Die Infrastruktur, die die Menschen vor Ort benötigen, wird ebenfalls nur mangelhaft durch die Stadt erbracht. Viele Kindergartenplätze fehlen und  es gibt starke Lücken bei den Grundschulplätzen. Fehlende Schulplätze bei den weiterführenden Schulen verschärfen die Situation im Stadtbezirk enorm. Hier spielt auch die Problematik des sehr unzureichenden ÖPNV hinein

·         Den notwendigen Einkauf des täglichen Bedarfes vor Ort zu erledigen ist vielfach nicht oder ebenfalls nur unzureichend möglich, da es an Bewilligungen der Stadt fehlt, bereitstehende Versorger anzusiedeln. Konkrete Vorschläge der Bezirksvertretung zu möglichen Standorten in den einzelnen Stadtteilen wird durch die Verwaltung seit Jahren verschleppt und somit ad absurdum geführt

 

Aus den genannten Gründen lehnt die Bezirksvertretung Chorweiler eine Klärschlammverbrennung am Standort in Köln-Merkenich und im gesamten Stadtbezirk grundsätzlich ab.

 

Die Belastungen der Menschen vor Ort durch Verkehr und zusätzliche Industrieemissionen darf nicht erhöht, sondern muss reduziert werden.

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler fordert die demokratischen Fraktionen und Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung auf, sich dieser Resolution anzuschließen und sich ebenfalls gegen die Planung und Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage in Merkenich und im Stadtbezirk Chorweiler auszusprechen.

 

2. Geänderter Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler missbilligt ausdrücklich, dass die Stadt sie nicht in die Beratungsfolge zur Frage der Gründung einer Gesellschaft zur Klärschlammverbrennung mit aufgenommen hat. Sollte der Rat der Stadt Köln die Gründung einer Gesellschaft  beschließen, sind folgende Punkte umzusetzen und entsprechend dazu schriftlich Stellung zu nehmen:

 

·         Benennung und Auflistung der geprüften Alternativstandorte für die Klärschlammverbrennung mit Bewertungskriterien der einzelnen Standorte

·         Bewertung der verschiedenen technischen Verfahren zur Rückgewinnung des Phosphors aus dem Klärschlamm und Begründung des ausgewählten Verfahrens

·         Auflistung der geprüften Alternativen zur Verbrennung von Klärschlamm in Merkenich um die Standortsicherheit für Fernwärme und Prozessdampf zu gewährleisten

·         Prüfung und Benennung der einzusetzenden Systeme der Abgasreinigung bei der Klärschlammverbrennung

·         Aufstellung einer Auflistung aller bei der Verbrennung von Klärschlamm entstehenden Stoffe (feste, gasförmige und flüssige) sowie deren Zusammensetzung und Kategorisierung

·         Prüfung welche Möglichkeiten bestehen Fernwärme in Merkenich auszubauen und anzubieten

·         Das der Abtransport der Verbrennungsrückstände ausschließlich über die Schiene erfolgt

·         Festlegung von verbindlichen An- und Abfahrrouten für die unbedingt zwingenden LKW-Fahrten

·         Festlegung von einer Maximalzahl von LKW-Fahrten zu und von der Klärschlammverbrennungsanlage, die nicht durch Transporte über die Schiene ersetzt werden können

·         Festlegung, dass der Transport von Klärschlamm anderer Kommunen die Rheinanliegern sind, nur über den Wasserweg zu erfolgen hat

·         Sicherstellung, dass die Anlieferung von Klärschlamm aus Stammheim nur über Rohrleitungen zu erfolgen hat

·         Detaillierte Informationen für die Bevölkerung auf digitalem Weg sowie in Präsenzveranstaltungen

 

Alle Antworten haben spätestens zur Planfeststellung vorzuliegen.

Unabhängig von der beabsichtigten Klärschlammverbrennung wird die Verwaltung aufgefordert ein LKW-Führungskonzept für den Stadtbezirk 6 zu erarbeiten und dieses mit der Bezirksvertretung verbindlich zu beraten und abzustimmen.

Vor der Entscheidung zu einer möglichen Gründung einer Gesellschaft zur Klärschlammverbrennung in Merkenich ist der Rat über diese Resolution zu unterrichten.

 


Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss:

 

Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der CDU-Fraktion (7 Stimmen) und Herrn Roth (Die Linke) gegen die Stimmen der Grünen (2 Stimmen), der SPD-Fraktion (4 Stimmen) und Herrn Schlimgen (FDP) bei Enthaltung der AfD-Fraktion (2 Stimmen)

 

Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss:

 

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der SPD-Fraktion, Herrn Schlimgen (FDP) und der AfD-Fraktion