Nachtrag: 03.05.2021
Sitzung: 30.04.2021 BV6/0015/2021
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/0987/2021
1. Geänderter Beschluss:
Der
Stadtbezirk Chorweiler leidet unter verschiedensten, strukturellen Problemen,
welche durch eine katastrophale - seit Jahrzehnten verschleppte städtische
Planung - im Bezirk wirksam sind. Es ist
deshalb den Menschen vor Ort in Merkenich und im gesamten Stadtbezirk nicht
zuzumuten, weitere Belastungen auf sich zunehmen.
·
Der Stadtbezirk leidet unter einer nur
mangelhaft vorhandenen Verkehrsplanung. Eine massive Ausweitung der PKW- und
LKW-Fahrten ist seit langem festzustellen. Der damit verbundenen, oftmals alles
zuparkenden PKW-und LKW-Flut wird von Seiten der Stadt nichts entgegengesetzt.
Die Sanierung und Instandsetzung von Straßen erfolgt nicht zielführend genug
und ist nicht ausreichend
·
Insbesondere der Stadtteil Merkenich aber auch
ein Großteil des Stadtbezirks Chorweiler ist von Anlagen der Großchemie
umfasst. Hinzu kommen drei sich unmittelbar in der Nachbarschaft befindende, im
Dauerbetrieb laufende Müllverbrennungsanlagen
·
Die Infrastruktur, die die Menschen vor Ort
benötigen, wird ebenfalls nur mangelhaft durch die Stadt erbracht. Viele
Kindergartenplätze fehlen und es gibt
starke Lücken bei den Grundschulplätzen. Fehlende Schulplätze bei den
weiterführenden Schulen verschärfen die Situation im Stadtbezirk enorm. Hier
spielt auch die Problematik des sehr unzureichenden ÖPNV hinein
·
Den notwendigen Einkauf des täglichen Bedarfes
vor Ort zu erledigen ist vielfach nicht oder ebenfalls nur unzureichend
möglich, da es an Bewilligungen der Stadt fehlt, bereitstehende Versorger
anzusiedeln. Konkrete Vorschläge der Bezirksvertretung zu möglichen Standorten
in den einzelnen Stadtteilen wird durch die Verwaltung seit Jahren verschleppt
und somit ad absurdum geführt
Aus den
genannten Gründen lehnt die Bezirksvertretung
Chorweiler eine Klärschlammverbrennung
am Standort in Köln-Merkenich und im
gesamten Stadtbezirk grundsätzlich ab.
Die Belastungen der
Menschen vor Ort durch Verkehr und zusätzliche Industrieemissionen darf nicht
erhöht, sondern muss reduziert werden.
Die CDU-Fraktion in der
Bezirksvertretung Chorweiler fordert die demokratischen Fraktionen und
Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung auf, sich dieser Resolution
anzuschließen und sich ebenfalls gegen die Planung und Bau einer
Klärschlammverbrennungsanlage in Merkenich und im Stadtbezirk Chorweiler
auszusprechen.
2. Geänderter Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Chorweiler missbilligt ausdrücklich, dass die Stadt sie nicht
in die Beratungsfolge zur Frage der Gründung einer Gesellschaft zur
Klärschlammverbrennung mit aufgenommen hat. Sollte der Rat der Stadt Köln die
Gründung einer Gesellschaft beschließen,
sind folgende Punkte umzusetzen und entsprechend dazu schriftlich Stellung zu
nehmen:
·
Benennung und Auflistung der geprüften
Alternativstandorte für die Klärschlammverbrennung mit Bewertungskriterien der
einzelnen Standorte
·
Bewertung der verschiedenen technischen
Verfahren zur Rückgewinnung des Phosphors aus dem Klärschlamm und Begründung
des ausgewählten Verfahrens
·
Auflistung der geprüften Alternativen zur
Verbrennung von Klärschlamm in Merkenich um die Standortsicherheit für
Fernwärme und Prozessdampf zu gewährleisten
·
Prüfung und Benennung der einzusetzenden
Systeme der Abgasreinigung bei der Klärschlammverbrennung
·
Aufstellung einer Auflistung aller bei der
Verbrennung von Klärschlamm entstehenden Stoffe (feste, gasförmige und
flüssige) sowie deren Zusammensetzung und Kategorisierung
·
Prüfung welche Möglichkeiten bestehen Fernwärme
in Merkenich auszubauen und anzubieten
·
Das der Abtransport der Verbrennungsrückstände
ausschließlich über die Schiene erfolgt
·
Festlegung von verbindlichen An- und
Abfahrrouten für die unbedingt zwingenden LKW-Fahrten
·
Festlegung von einer Maximalzahl von
LKW-Fahrten zu und von der Klärschlammverbrennungsanlage, die nicht durch
Transporte über die Schiene ersetzt werden können
·
Festlegung, dass der Transport von Klärschlamm
anderer Kommunen die Rheinanliegern sind, nur über den Wasserweg zu erfolgen
hat
·
Sicherstellung, dass die Anlieferung von
Klärschlamm aus Stammheim nur über Rohrleitungen zu erfolgen hat
·
Detaillierte Informationen für die Bevölkerung
auf digitalem Weg sowie in Präsenzveranstaltungen
Alle Antworten haben
spätestens zur Planfeststellung vorzuliegen.
Unabhängig von der
beabsichtigten Klärschlammverbrennung wird die Verwaltung aufgefordert ein
LKW-Führungskonzept für den Stadtbezirk 6 zu erarbeiten und dieses mit der
Bezirksvertretung verbindlich zu beraten und abzustimmen.
Vor der Entscheidung zu
einer möglichen Gründung einer Gesellschaft zur Klärschlammverbrennung in
Merkenich ist der Rat über diese Resolution zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis
zum 1. Beschluss:
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der CDU-Fraktion (7 Stimmen) und Herrn Roth (Die Linke) gegen die Stimmen der Grünen (2 Stimmen), der SPD-Fraktion (4 Stimmen) und Herrn Schlimgen (FDP) bei Enthaltung der AfD-Fraktion (2 Stimmen)
Abstimmungsergebnis
zum 2. Beschluss:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der SPD-Fraktion, Herrn Schlimgen (FDP) und der AfD-Fraktion