Nachtrag: 06.05.2021

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt, dass wegen des weiter eingeschränkten Pandemiebetriebs in der Kindertagespflege und in den Kindertageseinrichtungen bzw. wegen des Betreuungsverbotes mit bedarfsorientierter Notbetreuung im Mai und Juni auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege und in den Kindertageseinrichtungen sowie bei den in städtischen Kindertageseinrichtungen angemeldeten Kindern zusätzlich auf das Essensgeld verzichtet wird.

Für die Monate Mai und Juni 2021 wird jeweils der volle Monatsbeitrag erlassen.

Das Land hat geäußert, dass von dort die Hälfte der Kosten übernommen wird. Soweit das Land darüber hinaus Einschränkungen erlässt und den Kommunen anteilig Elternbeiträge erstattet, muss ein neuer Beschluss herbeigeführt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.