Beschlussvorschlag:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.         beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet westlich der Mielenforster Straße entlang der südlichen Grundstücksgrenze Hatzfeldstraße 23-79, einschließlich der Grundstücke Hatzfeldstraße 1-19 über den Grafmühlenweg entlang der nördlichen Grundstücksgrenze der Häuser Pfarrer-Buchbender-Weg 1-19 weiter verlaufend nördlich der Sportanlage bis zur Mielenforster Straße —Arbeitstitel: Hatzfeldstraße / Radiusstraße in Köln Dellbrück— aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Einzelhandel im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen;

2.         verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne abgelehnt.