Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein ämterübergreifendes
Konzept zur wirksamen Verhinderung von Wohnungslosigkeit und zur Bekämpfung von
Obdachlosigkeit zu erarbeiten. Das Konzept soll dabei insbesondere folgende
Eckpunkte beinhalten:
Die präventiven Angebote zum Wohnungserhalt durch die
zentrale Fachstelle sollen erhalten und ausgebaut werden.
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Damit neue Obdachlosigkeit gar
nicht erst entsteht, sind Zwangsräumungen z.B. zur Durchsetzung von
Luxussanierungen durch die zentrale Fachstelle möglichst zu verhindern. Das
Instrument der Beschlagnahmung und Wiedereinweisung ist zu nutzen, um den
Betroffenen ein Dach über dem Kopf und den Menschen das Verbleiben in ihrem
gewohnten Umfeld zu sichern, wenn geeignete Ersatzwohnungen nicht verfügbar
sind.
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Bei Beschlagnahmung und
Wiedereinweisung muss jedoch ein adäquates Angebot zur Wohnraumversorgung
innerhalb eines für den Wohnungsgeber transparenten Zeitrahmens gemacht werden.
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Für Personen und Haushalte, die in
der Lage sind, die sich aus einem Mietvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten,
sind ausreichend Belegrechte an bestehenden Wohnungen vorzuhalten und zu
erwerben, die einen Anschluss in ein reguläres Mietverhältnis ermöglichen.
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Für Personen und Haushalt, die
nicht in der Lage sind, die sich aus einem Mietvertrag ergebenden Pflichten
einzuhalten, sind ausreichend Wohnraumkapazitäten im kommunalen
Wohnversorgungsbetrieb vorzuhalten. Die hier angesprochene Zielgruppe muss
dabei intensiv durch Fachkräfte der sozialen Arbeit und andere
Unterstützungsangebote passgenau begleitet werden.
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Ein adäquates Angebot zur
Wohnraumversorgung erhalten ebenfalls akut obdachlose Menschen. Das Angebot
eines Hotelplatzes muss dabei ebenso wie die Unterbringung in Sammel- und Notunterkünften
auf ein sehr kurzfristiges Nothandeln beschränkt sein. Die Regel müssen kleinere
und menschenwürdige Einheiten sein, in denen besser auf persönliche Wünsche und
individuelle Bedürfnisse der Betroffenen eingegangen wird und eine soziale
Betreuung gewährleistet ist.
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Für akut obdachlose Personen ist
der „Housing First“-Gedanke anzuwenden. Hierfür müssen geeignete Wohnungen
dezentral von der Verwaltung vorgehalten werden.
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Alternativ sind Übergangswohnformen
zeitlich befristet zu ermöglichen, um akut obdachlose Personen über soziale
Betreuung in die Lage zu versetzen, in einem Mietverhältnis zurechtzukommen.
Diese Übergangswohnformen sind geeignet, über den Wohnaspekt hinaus auch
weitere Angebote zur persönlichen Weiterentwicklung anzudocken. In diesem
Rahmen sind selbstverwaltete Wohn- und Arbeitsprojekte zu erproben und zu fördern.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die Stimme von der SPD-Fraktion und bei Stimmenenthaltung von der Fraktion Die
Linke abgelehnt.