Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein ämterübergreifendes Konzept zur wirksamen Verhinderung von Wohnungslosigkeit und zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit zu erarbeiten. Das Konzept soll dabei insbesondere folgende Eckpunkte beinhalten:

Die präventiven Angebote zum Wohnungserhalt durch die zentrale Fachstelle sollen erhalten und ausgebaut werden.

 

·         Damit neue Obdachlosigkeit gar nicht erst entsteht, sind Zwangsräumungen z.B. zur Durchsetzung von Luxussanierungen durch die zentrale Fachstelle möglichst zu verhindern. Das Instrument der Beschlagnahmung und Wiedereinweisung ist zu nutzen, um den Betroffenen ein Dach über dem Kopf und den Menschen das Verbleiben in ihrem gewohnten Umfeld zu sichern, wenn geeignete Ersatzwohnungen nicht verfügbar sind.

 

·         Bei Beschlagnahmung und Wiedereinweisung muss jedoch ein adäquates Angebot zur Wohnraumversorgung innerhalb eines für den Wohnungsgeber transparenten Zeitrahmens gemacht werden.

 

·         Für Personen und Haushalte, die in der Lage sind, die sich aus einem Mietvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten, sind ausreichend Belegrechte an bestehenden Wohnungen vorzuhalten und zu erwerben, die einen Anschluss in ein reguläres Mietverhältnis ermöglichen.

 

·         Für Personen und Haushalt, die nicht in der Lage sind, die sich aus einem Mietvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten, sind ausreichend Wohnraumkapazitäten im kommunalen Wohnversorgungsbetrieb vorzuhalten. Die hier angesprochene Zielgruppe muss dabei intensiv durch Fachkräfte der sozialen Arbeit und andere Unterstützungsangebote passgenau begleitet werden.

 

·         Ein adäquates Angebot zur Wohnraumversorgung erhalten ebenfalls akut obdachlose Menschen. Das Angebot eines Hotelplatzes muss dabei ebenso wie die Unterbringung in Sammel- und Notunterkünften auf ein sehr kurzfristiges Nothandeln beschränkt sein. Die Regel müssen kleinere und menschenwürdige Einheiten sein, in denen besser auf persönliche Wünsche und individuelle Bedürfnisse der Betroffenen eingegangen wird und eine soziale Betreuung gewährleistet ist.

 

·         Für akut obdachlose Personen ist der „Housing First“-Gedanke anzuwenden. Hierfür müssen geeignete Wohnungen dezentral von der Verwaltung vorgehalten werden.

 

·         Alternativ sind Übergangswohnformen zeitlich befristet zu ermöglichen, um akut obdachlose Personen über soziale Betreuung in die Lage zu versetzen, in einem Mietverhältnis zurechtzukommen. Diese Übergangswohnformen sind geeignet, über den Wohnaspekt hinaus auch weitere Angebote zur persönlichen Weiterentwicklung anzudocken. In diesem Rahmen sind selbstverwaltete Wohn- und Arbeitsprojekte zu erproben und zu fördern.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimme von der SPD-Fraktion und bei Stimmenenthaltung von der Fraktion Die Linke abgelehnt.