Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

Der Rat beschließt, das Bauvorhaben zur Errichtung einer Geflüchteten-Unterkunft auf dem städtischen Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße 49 a-c, 50827 Köln-Ossendorf, einzustellen.

 

Das Grundstück ist in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, sobald es für eine Nachnutzung durch den Schulbereich zwingend in Anspruch genommen werden muss oder die durch Covid-19 bedingten Einschränkungen der Haushaltsbewirtschaftung aufgehoben worden sind.

 

Änderung / Ergänzung wie Anlage 5  (TOP 5.1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll vom SoSe am 27.05.2021) :

 

Ausgenommen von der Zurückversetzung ist die gebaute Infrastruktur (Kanäle, Versorgungsleitungen) sowie Bodenplatten, etc., soweit sie für einen späteren Schulbau nutzbar sind.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt