Ergänzter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen, insbesondere Vorlage-Nr. 1202/2019, beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung:
1. mit der Umsetzung der fahrrad- und fußgängerfreundlichen Umgestaltung der Kölner Ringe im Abschnitt Hohenzollernring, Kaiser-Wilhelm-Ring, Hansaring gemäß der vorliegenden Planung. Die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 1.138.000,00 € wird vollständig aus dem konsumtiven Haushalt finanziert.
2. Die Ertragsverluste in Höhe von rd. 230.000 € pro Jahr durch den vollständigen Wegfall der Kurzzeitparkplätze in den genannten Abschnitten bei der Haushaltsplananmeldung 2022 ff. zu berücksichtigen.
3a. Die Ausgestaltung der südlichen Knotenpunktzufahrt im
Kreuzungsbereich Kaiser-
Wilhelm-Ring/Gladbacher
Straße/Christophstraße gemäß Variante 1 mit
durchgehendem Radfahrstreifen
auszubilden.
Die
Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, entgegen der Lösung im
Mischverkehr, wie im Plan der Anlage 4.3 der Vorlage 1571/2021 dargestellt,
einen Verkehrsversuch in Form einer Pop-Up-Bike-Lane zwischen 20 m vor der
Kreuzung Kümpchenshof und Erftstraße auf dem Hansaring einzurichten. Dieser
Versuch ist auf 12 Monate befristet, kann aber verlängert werden und soll angemessen begleitet und ausgewertet werden.
Rechtzeitig vor
Ablauf des Zeitraums stellt die Verwaltung einen Bericht der Bezirksvertretung
zu den Ergebnissen zur Verfügung.
Sollten durch die
Gestaltung dieser ca. 65 Meter langen Pop-Up-Bike-Lane einige der max. 12
Parkbuchten nicht nutzbar sein, soll in gleicher Zahl der wegfallenden
Parkmöglichkeiten Bewohner:innen in diesem Abschnitt ein attraktives Angebot
für das Parken in einer der umliegenden Parkgaragen unterbreitet werden.
Die Bezirksvertretung wünscht, dass aufgrund der positiven Erfahrungen,
die im Rahmen der baustellenbedingten Verkehrsführung an der Kreuzung
Sachsenring/Ulrichgasse (Baustelle Ulrichpforte/Rote Funken) gerade aufgrund
der wesentlich geringeren Zahl der abbiegende KFZ im Vergleich zur Ulrichpforte
in der Variante 1umgestaltet wird.
Es ist dort weiterhin ein Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrende
(Verkehrszeichen 721 zu ermöglichen, da von einem Radstreifen in einen weiteren
Radstreifen abgebogen wird.
Die Verwaltung
wird aufgefordert das Abbiegeverhalten nach Umgestaltung auf die Fragestellung
hin zu untersuchen, ob die Möglichkeit des Rechtsabiegens für den MIV nicht
verzichtbar ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.