Geänderter Beschluss:

Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt gemäß § 19 Absatz 1.8 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln die als Anlage 1 vorgelegte Neufassung der „Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln – GOGrSP“

 

Änderung/Ergänzung:

§ 6 Absatz 1 „Zusammensetzung“ Punkt 5 lautet in der vorgelegten Beschlussfassung:

5. je ein Mitglied der Fraktionen des Rates der Stadt Köln für die jeweilige Ratsperiode, längstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zur Fraktion

Dieser Punkt soll wie folgt geändert werden:

5. je ein von den Fraktionen des Rates der Stadt Köln entsandtes Mitglied für die Dauer der Ratsperiode.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit der in der Sitzung vom 15.04.2021 beschlossenen Änderung zugestimmt.