Sitzung: 17.06.2021 SPA/0004/2021
8.1 Kinder-Tanzsportgruppen
Die Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen in den Tanzgruppen der Gesellschaften unter dem Dach des Festkomitees des Kölner Karnevals sind im Training und bei den Aufführungen ohne Zweifel als Leistungssport einzuordnen. Da die Gruppen der einzelnen KG‘s aber nicht als Sportvereine anerkannt sind, werden diese bei der Zuweisung von Trainingsmöglichkeiten und Trainingszeiten an letzter Stelle berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund dieser unbefriedigenden Gesamtsituation fragt die SPD-Fraktion:
- Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, die Kinder-Tanzsportgruppen der Karnevalsgesellschaften den Sportvereinen gleichzustellen oder zumindest bei der Bereitstellung von Trainingszeiten und –orten gleichberechtigt zu berücksichtigen?
Antwort der
Verwaltung:
Die rechtlichen Vorgaben der Stadt Köln zur Vergabe von Hallenzeiten
lassen grds. auch die Nutzung der städtischen Sporthallen durch
Tanzsportgruppen zu. Die Beantragung einer Sporthallennutzung erfolgt über die
Bürgerämter der Stadt Köln bei der jeweils zuständigen Sportsachbearbeitung.
Die Hallenvergabe geschieht in der der Regel entsprechend des Bedarfs des
Vereins im Einklang mit den Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen
Sporthallensysteme. Hierbei sind Hallengröße und Halleneinrichtung
entscheidende Vergabekriterien, um somit gute Nutzungsbedingen für die
Sportler*innen in den jeweiligen Sportarten gewährleisten zu können.
- Kann es perspektivisch in Kooperation mit dem Stadtsportbund Köln gelingen, die KG’s mit Kinder-Tanzsportgruppen als Mitglieder in SSB zu integrieren und diesen somit auch Zugriff auf Fördermittel zu ermöglichen?
Antwort der
Verwaltng:
Zwecks Partizipation an Fördermittel im
Kölner Sport über den SSBK sind folgende Fördervoraussetzungen für die Vereine
vorgegeben:
- Der Verein
muss nachweisbar die Pflege von Leibesübungen verfolgen
- Der Verein
muss dem StadtSportBund Köln e.V. angehören
- Der Verein
ist im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen
- Der Verein
mit mindestens 20 Mitglieder hat seinen Sitz in Köln und 50% der
Mitglieder sind Kölner Bürgerinnen und Bürger
- Der Verein
kann eine Gemeinnützigkeit in Form eines
Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides nachweisen
Ob eine Mitgliedschaft im Stadtsportbund möglich
ist, ergibt sich aus der Satzung des Stadtsportbundes. Interessierten Vereinen
wird angeraten, nach vorheriger Beratung durch den Stadtsportbund einen
entsprechenden Aufnahmeantrag zu stellen.