8.1 Kinder-Tanzsportgruppen

 

Die Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen in den Tanzgruppen der Gesellschaften unter dem Dach des Festkomitees des Kölner Karnevals sind im Training und bei den Aufführungen ohne Zweifel als Leistungssport einzuordnen. Da die Gruppen der einzelnen KG‘s aber nicht als Sportvereine anerkannt sind, werden diese bei der Zuweisung von Trainingsmöglichkeiten und Trainingszeiten an letzter Stelle berücksichtigt.

 

Vor dem Hintergrund dieser unbefriedigenden Gesamtsituation fragt die SPD-Fraktion:

 

  1. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, die Kinder-Tanzsportgruppen der Karnevalsgesellschaften den Sportvereinen gleichzustellen oder zumindest bei der Bereitstellung von Trainingszeiten und –orten gleichberechtigt zu berücksichtigen?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die rechtlichen Vorgaben der Stadt Köln zur Vergabe von Hallenzeiten lassen grds. auch die Nutzung der städtischen Sporthallen durch Tanzsportgruppen zu. Die Beantragung einer Sporthallennutzung erfolgt über die Bürgerämter der Stadt Köln bei der jeweils zuständigen Sportsachbearbeitung. Die Hallenvergabe geschieht in der der Regel entsprechend des Bedarfs des Vereins im Einklang mit den Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen Sporthallensysteme. Hierbei sind Hallengröße und Halleneinrichtung entscheidende Vergabekriterien, um somit gute Nutzungsbedingen für die Sportler*innen in den jeweiligen Sportarten gewährleisten zu können.

 

 

  1. Kann es perspektivisch in Kooperation mit dem Stadtsportbund Köln gelingen, die KG’s mit Kinder-Tanzsportgruppen als Mitglieder in SSB zu integrieren und diesen somit auch Zugriff auf Fördermittel zu ermöglichen?

 

Antwort der Verwaltng:

 

Zwecks Partizipation an Fördermittel im Kölner Sport über den SSBK sind folgende Fördervoraussetzungen für die Vereine vorgegeben:

  • Der Verein muss nachweisbar die Pflege von Leibesübungen verfolgen
  • Der Verein muss dem StadtSportBund Köln e.V. angehören
  • Der Verein ist im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen
  • Der Verein mit mindestens 20 Mitglieder hat seinen Sitz in Köln und 50%  der Mitglieder sind Kölner Bürgerinnen und Bürger
  • Der Verein kann eine Gemeinnützigkeit in Form eines Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides nachweisen

 

Ob eine Mitgliedschaft im Stadtsportbund möglich ist, ergibt sich aus der Satzung des Stadtsportbundes. Interessierten Vereinen wird angeraten, nach vorheriger Beratung durch den Stadtsportbund einen entsprechenden Aufnahmeantrag zu stellen.