Nachtrag: 27.05.2021 Nummer 9

Zusatz: Tischvorlage - Nachtrag am 27.05.2021

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschluss:

 

1.    Der Beschlusspunkt d) wird aus der vorliegenden Beschlussvorlage gestrichen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, den befassten Gremien eine gesonderte Beschlussvorlage zur Hitzelerstraße 125 vorzulegen. Die Verwaltung prüft dabei die folgenden beiden Alternativen und legt diese zum Beschluss vor:

 

a)            Die ursprünglich vorgesehene soziale Nutzung wird umgesetzt (Realisierung öffentlich geförderter Wohnungsbau, um dringend benötigten Wohnraum für einkommensschwache Kölner Bürgerinnen und Bürger mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen).

b)            Wohnraum mit untergeordneter Ateliernutzung für ältere Künstler*innen wird realisiert, sofern möglich. Hierbei soll jedoch angestrebt werden, dass die zukünftigen Bewohnenden einkommensschwache Kölner*innen mit Wohnberechtigungsschein sind.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Gesamtfinanzierung für den Umbau der Immobilie darzulegen, hierbei sind auch die für eine Reservierung vorgesehenen Mittel aus der Kulturförderung  i.H.v. 462.000 Euro in Hinblick auf den ebenfalls zu ertüchtigenden Atelierstandort Volkhovener Weg darzustellen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 15.06.2021 darzulegen, wie die weiteren Planungen des Amt für Wohnungswesen für die Sinti-Siedlung Fortuinweg sind.