Beschluss:

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Vorhabenträger aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 2.1) zu berücksichtigen.
  2. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf eine erneute Wiedervorlage, falls die Bezirksvertretung 7 (Porz) dem Beschlussvorschlag uneingeschränkt zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Fraktion Die Linke und bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion – zugestimmt.