RM Klemm dankt
der Verwaltung für die gute Vorlage, die auch die nach wie vor bestehende
Hallenproblematik einer Lösung zuführt. Auf Nachfrage von Herrn Maedge
erläutert Herr Timmer, des es sich bei der geplanten Sporthalle um eine Multifunktionshalle für verschiedene
potentielle Nutzer handelt. Wichtig ist, dass der Radsport Vorrang bei der
Nutzung hat und hinsichtlich der übrigen in Frage kommenden Nutzer zu prüfen
ist, wie der dortige Bedarf über die dann noch verfügbaren Nutzungskontingente
realisiert werden kann.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
(1) befürwortet den Umbau des heute offenen Radstadions (Albert-Richter-Bahn) zu einer ganzjährig nutzbaren und beheizten Halle zwecks Errichtung eines neuen Bundes- und Landesstützpunktes Radsport mit einem für weitere Sportarten nutzbaren Innenraum mit einem Gesamtkostenvolumen von 60,4 Mio. Euro. Dafür wurden der Kölner Sportstätten GmbH als Eigentümerin des Radstadions und Bauherrin Landeszuschüsse in Höhe von 16,6 Mio. Euro und Bundeszuschüsse in Höhe von 3,4 Mio. Euro bewilligt.
(2) stimmt zu, dass der Kölner Sportstätten GmbH ein Gesellschafterdarlehen für die Gesamtkosten (abzüglich der Zuschüsse und des Anteils für die Nutzung des Innenraums) in Höhe von bis zu 36,8 Mio. Euro gewährt wird.
(3) stimmt der Zuwendung an die Kölner Sportstätten GmbH in Höhe von 3,6 Mio. Euro (verteilt auf die Haushaltsjahre 2021-2023 zu jeweils 1,2 Mio. Euro) für die Planung und den Umbau des Innenraums für eine multifunktionale Sportnutzung zu.
(4) beschließt die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1,2 Mio. Euro im Teilfinanzplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen bei der Finanzstelle 5200-0801-0-AZ03 – Radstadion.
(5) beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der Kölner Sportstätten GmbH nach Möglichkeiten zu suchen, einen höheren Vorsteuerabzug zu ermöglichen und die zu erwartenden Betriebskosten zu senken.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt