Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Restgelder für Träger bereitzuhalten, die coronakonform öffnen und dabei Einkommensverluste hinnehmen müssen.
- Strukturelle Liquiditätssicherung bzw. Förderung wird insoweit gewährt, als dass sie zu Erhalt und Weiterentwicklung der Strukturen und Vorbereitung der Spielzeiten etc. nötig sind, um den Bestand zu sichern.
- Andere gesetzliche Regelungen wie beispielsweise beihilferechtliche Bestimmungen dürfen diesen Maßnahmen nicht entgegenstehen. Dies setzt eine Prüfung voraus.
- Die Auszahlung der Mittel erfolgt subsidiär, nach Ausschöpfung anderweitiger Möglichkeiten und vorrangiger Förderungen wie bspw. durch Bund und Land, die ggf. die städtischen Zuschüsse entsprechend reduzieren.
- Sämtliche Zuwendungen sind in den Jahresabschlüssen der Verwaltung gegenüber offenzulegen und der einschlägigen und entsprechend der aktuellen Steuergesetzgebung zu verbuchen und anzuzeigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im nächsten Ausschuss die Umsetzung dieser Maßnahmen darzulegen
Abstimmungsergebnis:
Mit
Übernahme des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, CDU, Volt
einstimmig beschlossen.