Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Restgelder für Träger bereitzuhalten, die coronakonform öffnen und dabei Einkommensverluste hinnehmen müssen.

 

  1. Strukturelle Liquiditätssicherung bzw. Förderung wird insoweit gewährt, als dass sie zu Erhalt und Weiterentwicklung der Strukturen und Vorbereitung der Spielzeiten etc. nötig sind, um den Bestand zu sichern.

 

  1. Andere gesetzliche Regelungen wie beispielsweise beihilferechtliche Bestimmungen dürfen diesen Maßnahmen nicht entgegenstehen. Dies setzt eine Prüfung voraus.

 

  1. Die Auszahlung der Mittel erfolgt subsidiär, nach Ausschöpfung anderweitiger Möglichkeiten und vorrangiger Förderungen wie bspw. durch Bund und Land, die ggf. die städtischen Zuschüsse entsprechend reduzieren.

 

  1. Sämtliche Zuwendungen sind in den Jahresabschlüssen der Verwaltung gegenüber offenzulegen und der einschlägigen und entsprechend der aktuellen Steuergesetzgebung zu verbuchen und anzuzeigen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im nächsten Ausschuss die Umsetzung dieser Maßnahmen darzulegen

Abstimmungsergebnis:

 

Mit Übernahme des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, CDU, Volt einstimmig beschlossen.