Beschluss:
Der Rat ordnet die
Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017,
bekannt gemacht am 10.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen
Fassung, für das in der Anlage (Grenzen des Umlegungsgebietes grün umrandet)
dargestellte nord-westliche Teilgebiet des im Rat der Stadt Köln am 29.06.2020
unter TOP 2.2 (Vorlagen-Nummer 0935/2020) beschlossenen Bebauungsplanes Nr.
76380/03 (Arbeitstitel: „Südlich Friedensstraße – Westteil - in
Köln-Porz-Elsdorf) mit dem Umlegungsgebiet Nr. 457 an.
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die
Wiedervorlage falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkungen zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.