Beschluss:
- Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche
Errichtung eines neuen Gymnasiums am Standort Aachener Straße 744-750,
50933 Köln-Müngersdorf zum Schuljahr 2022/23 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet am 01.08.2022 mit der
Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.
- Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium in
Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene
Ganztagsschule geführt wird.
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schulrechtliche
Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb des Gymnasiums Aachener
Straße 744-750 ab dem Schuljahr 2022/23 bereitzustellen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der
Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß §
81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu
stellen.
- Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß
§ 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse
angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen