Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat beschließt
1. den Bebauungsplan Nummer 74490/07 für das
Gebiet verlaufend von der Wasserwerkstraße im Westen, von den Grünflächen
(Gemarkung: Thurn-Strunden, Flur: 70, Flurstück: 280 und Gemarkung:
Wichheim-Schweinheim, Flur: 10 und Flurstück 79) im Norden, von der Heidestraße
im Osten und von der Bergisch Gladbacher Straße im Süden -Arbeitstitel:
Wasserwerkstraße in Köln Dellbrück- nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit
§ 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung,
2. die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
vom 11.03.1986 (öffentliche Bekanntgabe am 01.04.1986) für das Gebiet zwischen
Heide Straße, Bergisch Gladbacher Straße und der Wasserwerkstraße in
Köln-Dellbrück -Arbeitstitel: Heidestraße-.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.