Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat beschließt

1.       den Bebauungsplan Nummer 74490/07 für das Gebiet verlaufend von der Wasserwerkstraße im Westen, von den Grünflächen (Gemarkung: Thurn-Strunden, Flur: 70, Flurstück: 280 und Gemarkung: Wichheim-Schweinheim, Flur: 10 und Flurstück 79) im Norden, von der Heidestraße im Osten und von der Bergisch Gladbacher Straße im Süden -Arbeitstitel: Wasserwerkstraße in Köln Dellbrück- nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung,

2.       die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 11.03.1986 (öffentliche Bekanntgabe am 01.04.1986) für das Gebiet zwischen Heide Straße, Bergisch Gladbacher Straße und der Wasserwerkstraße in Köln-Dellbrück -Arbeitstitel: Heidestraße-.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.